NRW: Rückerstattung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS #Corona

Petitioner not public
Petition is addressed to
Die Präsidentin des Landtags NRW

8,789 Signatures

The petition is partly accepted.

8,789 Signatures

The petition is partly accepted.

  1. Launched 2020
  2. Collection finished
  3. Submitted on 26 Oct 2020
  4. Dialogue
  5. Partial success

Petition addressed to: Die Präsidentin des Landtags NRW

Wir fordern die Nordrhein-Westfälische Regierung zur Ausgleichszahlung auf, um Eltern die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und OGS während des Coronavirus-Shutdowns zurückzuerstatten.

Reason

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und Schulen (OGS) als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren können. Reduzierung der Arbeitszeit, unbezahlter Urlaub oder Einzelbetreuung der Kinder haben große finanzielle Einbußen zur Folge. Eine Notbetreuung wie angekündigt, wird dies unter Umständen nicht vermeiden. Zudem bleiben die Belastungen der monatlichen Elternbeiträge gleich hoch. Dies bringt viele Familien in eine prekäre finanzielle Situation.

Petition details

Petition started: 03/15/2020
Collection ends: 05/14/2020
Region: North Rhine-Westphalia
Topic: Family

News

Durch die Petition wird nicht nur der Arbeitsplatz der Kindergärtner gesichert, sondern auch die Lohnkürzung verhindert! In der Petition fordern die Nordrhein-Westfälische Regierung zur Ausgleichszahlung auf, das heißt dass die Kommunen hierdurch keinerlei Nachteile erleiden. So können finanzschwache kommunen im Wahljahr den großen Druck der Eltern nachgeben und finanziellen Nachteil. Hinzu kommt das durch die Elternbeiträge nur ein kleiner Prozentsatz der Kosten für Kindergarten getragen werden. Es könnte, wie bereits mit den letzten zwei freien Kindergartenjahren laufen.

Wenn das Gesundhitsamt einen Kindergarten wegen einer Infektionswelle mit z.B. dem Norovirus für drei Woche schließen muss gibt es keine Rückerstattung der Gebühren. Daher sollte es aus Gründen der Gleichbehandlung bei Corona-Infektionen ebenso sein. Dennoch wäre eine Teilerstattung bei nachgewiesener Bedürftigkeit sinnvoll, bzw. eine Teilerstattung von Kosten für z.B. Tagesmütter, sofern eine Notbetreuung nicht greift.

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