Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Marcus König
Nürnberg: Lärmprävention durch Fahrzeugnutzungseinschränkung
In Nürnberg soll der Lärmschutz der Einwohnerschaft folgendermaßen geregelt sein:
In der Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr sollen private und gewerbliche Kraftfahrzeuge (Automobile, Roller, Motorräder, etc.), die bei Betrieb/Fahrt zumindest mehrsekündlich einen Schalldruck von gleich oder mehr als 75 db(A) in die Freiluft öffentlichen Raums ausstoßen können, nicht betrieben/gefahren werden dürfen.
Gleiches soll ganztägig an Sonn- und Feiertagen zu gelten haben.
Des Weiteren sollen in/an Kraftfahrzeugen installierte/mitgeführte Lautsprecher von Musik-/Medienabspielgeräten zu keiner Zeit so betrieben werden dürfen, dass sie Schalldruck von gleich oder mehr als 75 db(A) an die öffentliche Freiluft emittieren.
Zuwiderhandlung soll mit Geldbußen von zumindest fünfhundert Euro belegt sein.
Begründung
Zweck solcher Regelung ist der nötige verbesserte Schutz von Anwohnerschaften öffentlicher Straßen vor den Gesundheitsabträglichkeiten fahrzeugebedingter Lärmpollutionen.