Nukleare Ver- und Entsorgung - Keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, stärkere Förderung erneuerbarer Energien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

6.529 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.529 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Laufzeiten der Atomkraftwerke nicht mehr zur verlängern. Aber dafür die Förderung von erneuerbaren Energien stärker als bisher zu fördern.

Begründung

In denn letzten drei Legislaturperioden wurde auf dem Ausstieg aus der Atomkraft zugesteuert. Auch unter der grossen Koalition wurde weiter an diesen Ziel fesstgehalten. Es kann doch nicht in unseren Intresse liegen, das nun wieder der Austieg aus denn Ausstieg geprobt wird. Nur um denn Intressen der Energielobbyisten gerecht zu werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.03.2010
Sammlung endet: 25.05.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-279-006816Nukleare Ver- und Entsorgung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition fordert eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien und wendet
    sich zugleich gegen eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke.
    Die Petition wird dahingehend begründet, dass in den vergangenen
    Legislaturperioden im Vergleich zur jetzigen politischen Konstellation ein stärkerer
    Ausstieg aus der Atomkraft forciert worden sei. Die Gewinnung des atomaren
    Stroms müsse im Zeitalter der erneuerbaren Energien unattraktiver gestaltet werden.
    Weiterhin spreche auch die bislang ungeklärte Frage der Endlagerung atomarer
    Abfälle gegen eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken.
    Abschließend wendet sich die Petition gegen falsche Kompromisse mit
    Großkonzernen aus der Energiebranche.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Petition
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin der Mitzeichnung 6.529 Unterstützer fand und
    249 Diskussionsbeiträge ausgelöst hat. Zu diesem Anliegen liegen dem
    Petitionsausschuss überdies sechs weitere Mehrfachpetitionen vor.
    Zu der Eingabe liegt dem Petitionsausschuss eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vor. Da
    die Ereignisse in Japan im März 2011 einen Einschnitt für die friedliche Nutzung der
    Kernenergie auch in Deutschland bedeuten, berücksichtigt das nachstehend

    zusammengefasste Ergebnis der parlamentarischen Beratung auch die nach den
    Geschehnissen in Japan zur Energiewende kürzlich beschlossenen Gesetze und
    verweist insbesondere auf das am 30. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag
    verabschiedete Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. Die folgenden
    Ausführungen wurden vom BMU hinsichtlich ihrer inhaltlichen Richtigkeit überprüft.
    Im Interesse eines besseren Gesamtverständnisses stellt der Petitionsausschuss
    zunächst fest, dass sich angesichts der weltweit und jahrzehntelang gesammelten
    Erfahrungen im Umgang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken kritische Fragen
    insbesondere zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und ihrer Wiederaufbereitung
    sowie zur Störanfälligkeit von Kraftwerken und zum Missbrauch von
    Kernbrennstoffen mehrten. Bereits im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber vor diesem
    Hintergrund die Risiken der Nutzung der Kernkraft zur Elektrizitätserzeugung
    neubewertet. Da der Bund gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 14 des
    Grundgesetzes (GG) die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die
    Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und
    den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen und den Schutz gegen
    Gefahren, die bei dem Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen
    entstehen, hat, wurde an der mit dem Atomgesetz von 1959 getroffenen positiven
    Entscheidung zu Gunsten der Kernenergie (sog. Atomenergieförderungsgesetz)
    nicht mehr festgehalten und – unter anderem – ein Neubauverbot von Anlagen zur
    Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
    erlassen. Auch wurden die bestehenden unbefristeten Genehmigungen faktisch
    eingeschränkt, indem unter Berücksichtigung des unternehmerischen Schutzes der
    Investitionen in die existierenden Kernkraftwerke jeder Anlage eine
    Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – die einer Regellaufzeit von etwa 32 Jahren
    entsprach –, nach deren vollständiger Produktion die Berechtigung der jeweiligen
    Anlage zum Leistungsbetrieb erlöschen sollte. So durften ab dem 1. Januar 2000 in
    deutschen Atomkraftwerken nur noch 2,62 Millionen Gigawattstunden Strom erzeugt
    werden. Soweit die einzelnen Kernkraftwerke die ihnen zugewiesenen
    Elektrizitätsmengen alleine in der jeweiligen Anlage produziert hätten, hätte sich
    hieraus – ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Übertragung von
    Elektrizitätsmengen – ein voraussichtliches Ende für die Nutzung der Kernenergie
    zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität für das Jahr 2021 ergeben.

    Anlässlich des Regierungswechsels im Jahr 2009 wurde zur Umsetzung des
    Koalitionsvertrages eine Laufzeitverlängerung der bestehenden Kernkraftwerke
    angestrebt, um einen verlässlichen Übergang vom Zeitalter der Kernenergie in das
    der erneuerbaren Energien sicherzustellen.
    Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass er gemäß § 109 der Geschäftsordnung
    des Deutschen Bundestages (GO-BT) den Umweltausschuss des Deutschen
    Bundestages um Abgabe einer Stellungnahme gebeten hat. Das Anliegen der
    Rücknahme der Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke hat zu dem
    Zeitpunkt des Eingangs der Eingabe das Elfte Gesetz zur Änderung des
    Atomgesetzes (BT-Drucksache 17/3409 und 17/3453) betroffen. Der
    Umweltausschuss hat die Petition in seine Beratungen einbezogen. Er konnte jedoch
    keine Änderungen im Sinne der Petition empfehlen.
    So entschied der Deutsche Bundestag am 28. Oktober 2010 mehrheitlich, den vor
    1980 gebauten sieben Anlagen eine zusätzliche Elektrizitätsmenge zuzuweisen, die
    einer Laufzeit von acht Jahren entspricht und den zehn übrigen Kraftwerken eine
    zusätzliche Elektrizitätsmenge, entsprechend einer Laufzeit von 14 Jahren im
    Rahmen des Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zuzuweisen. Zugleich
    hat der Deutsche Bundestag im Rahmen eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des
    Atomgesetzes die an den Betrieb von Kernkraftwerken hinsichtlich der gestellten
    Sicherheitsanforderungen eine weitere Vorsorge gegen Risiken geregelt.
    Nach den verheerenden Ereignissen in Japan im März 2011 hat die
    Bundesregierung im Lichte dieser Erkenntnisse die Sicherheit aller deutschen
    Kernkraftwerke durch die Reaktor-Sicherheitskommission in enger Zusammenarbeit
    mit den zuständigen Atomaufsichtsbehörden der Länder hat überprüfen lassen.
    Zudem hat die Bundesregierung durch eine Ethikkommission "Sichere
    Energieversorgung" einen gesellschaftlichen Dialog zu den Risiken der Nutzung der
    Kernkraft und zu der Möglichkeit eines beschleunigten Übergangs in das Zeitalter
    der erneuerbaren Energien angestoßen. Auf dieser Grundlage hat der Deutsche
    Bundestag mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
    beschlossen, die Nutzung der Kernenergie durch Streichung der mit dem Elften
    Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zusätzlich gewährten Elektrizitätsmengen
    zeitlich gestaffelt bis spätestens im Jahr 2022 zu beenden.

    Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass es aus Gründen der
    Versorgungssicherheit, des noch erforderlichen Ausbaus erneuerbarer Energien und
    der in diesem Zusammenhang technisch zu realisierenden Bereitstellung
    zusätzlicher Netz- und Speicherkapazitäten zur Zeit nicht möglich ist, sofort gänzlich
    auf die Nutzung der Kernenergie zu verzichten. Um die Nutzung der Kernenergie zur
    gewerblichen Erzeugung von Elektrizität jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
    beenden, sieht das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vor, dass für
    die sieben ältesten Kernkraftwerke (Biblis A, Neckerstwestheim, Biblis B,
    Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg1) und das Kernkraftwerk Krümmel die
    Berechtigung zum Leistungsbetrieb umgehend erlischt. Für die drei jüngsten
    Anlagen erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb spätestens im Jahr 2022; für
    die übrigen Anlagen gestaffelt bis spätestens zum Jahr 2015/2017/2019 und 2021.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die zeitliche Staffelung der gesetzlich
    festgelegten Ausstiegstermine unter Einbeziehung der fortbestehenden Möglichkeit
    zur Übertragung von Elektrizitätsmengen eine angemessene Amortisation der
    Investitionen sowie das Erzielen eines angemessenen Gewinns für die Betreiber
    unter Zugrundelegung einer Regellaufzeit von 32 Jahren berücksichtigt.
    Soweit in der Petition die Frage der Endlagerung atomarer Abfälle angesprochen
    wird, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass im Zuge der Verlängerung der
    Laufzeiten nicht nur sicherheitstechnische Aspekte der Kraftwerke, sondern auch die
    Einlagerung der nuklearen Abfälle erörtert wurde. Wie dem im Herbst 2010
    verabschiedeten Energiekonzept zu entnehmen ist, hätten die mit der Verlängerung
    der Laufzeiten verbundenen atomaren Abfälle mit vernachlässigbarer
    Wärmeentwicklung im Endlager Konrad eingelagert werden können. Es wäre für
    90% der anfallenden radioaktiven Abfälle ein sicheres Endlager vorhanden gewesen.
    Gleichwohl gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass nachfolgende
    Generationen einen Anspruch darauf haben zu erfahren, ob der Salzstock Gorleben
    als Endlagestandort für hochradioaktive Abfälle genutzt werden kann. Vor diesem
    Hintergrund wird in einem mehrstufigen Verfahren ergebnisoffen geprüft, ob
    Gorleben als Endlager geeignet ist und die weiteren notwendigen
    Erkundungsarbeiten ausgeführt werden sollen. Das Verfahren wird einem Peer
    Review durch unabhängige internationale Experten unterzogen.
    Soweit in der Eingabe die Frage der Finanzierung der Endlagerung angesprochen
    wird, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Verursacher radioaktiver Abfälle,

    z. B. Kernkraftwerksbetreiber, bereits nach derzeitigem Recht die gegenwärtigen und
    künftigen Kosten für die Endlagerung einschließlich der Kosten der späteren
    Stilllegung der Endlager nach §§ 21a, 21b Atomgesetz in Verbindung mit der
    Endlagervorausleistungsverordnung zu tragen haben. Auch die bei den
    Abfallverursachern bis zur Ablieferung an ein Endlager oder an eine
    Landessammelstelle anfallenden Kosten werden von den Abfallverursachern
    getragen. Von diesem Grundsatz gibt es nur historisch bedingte Ausnahmen
    hinsichtlich des Versuchsendlagers Asse II und des Endlagers für radioaktive Abfälle
    Morsleben. Beide Endlager werden im Wesentlichen über den Bundeshaushalt
    finanziert. Mit Blick auf das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene
    Kernbrennstoffsteuergesetz, das bei den Kernkraftwerksbetreibern eine
    Brennelementesteuer erhebt, vermag der Petitionsausschuss nicht die in der Petition
    unterstellte Auffassung teilen, es könne zu einer einseitigen Begünstigung der
    Kraftwerksbetreiber kommen. Im Übrigen weist der Petitionsausschuss darauf hin,
    dass im Deutschen Bundestag parlamentarische Initiativen beraten werden, die sich
    mit der Frage der Rückstellungen im Kernenergiebereich befassen.
    Soweit sich die Petition für eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien
    ausspricht, stellt der Petitionsausschuss rückblickend fest, dass mit Inkrafttreten des
    Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 ein sehr erfolgreiches
    Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien Wasserkraft, Windkraft,
    Sonnenenergie, Bioenergie und Geothermie geschaffen werden konnte. Danach hat
    sich der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch von 3,8%
    im Jahr 2000 auf etwa 15% im Jahr 2008 erhöht. Das ursprüngliche Ziel, den Anteil
    der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens
    12,5% bis zum Jahr 2010 zu steigern, konnte somit schon vorzeitig erreicht werden.
    Der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch soll bis zum Jahr 2050
    kontinuierlich auf 60% steigen und somit einen Hauptanteil an der
    Energieversorgung übernehmen. Langfristig soll auch der Primärenergieverbrauch
    halbiert und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80% bis 95%
    gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Zur Förderung dieser Ziele wurde das
    EEG mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2011 (BT-
    Drucks. 17/6363) novelliert. Insbesondere wurde die Marktintegration der
    erneuerbaren Energien als neue Säule in das EEG aufgenommen. Durch die
    Einführung einer Marktprämie wird ein neuer wichtiger Anreiz gesetzt, der dazu

    beitragen soll, das verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien direkt auf dem
    Energiemarkt vermarktet wird. Dies stellt einen zentralen Baustein für die
    Transformation der Energieversorgung und für den Einstieg in das regenerative
    Zeitalter dar.
    Im Verkehr soll der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10% und bis zum
    Jahr 2050 um rund 40% zurückgehen. Bis zum Jahr 2030 werden 6 Millionen
    Elektrofahrzeuge auf den bundesdeutschen Straßen angestrebt. Die Sanierungsrate
    für Gebäude soll von 1% auf 2% verdoppelt werden. Dieser langfristige Ziel- und
    Entwicklungspfad verschafft auch den Beteiligten in der Privatwirtschaft und der
    Gesellschaft eine klare Orientierung und verlässliche Rahmenbedingungen für
    künftige Investitionen.
    Die Maßnahmen des Energiekonzepts zum Ausbau erneuerbarer Energien und der
    Stromnetze sowie zur Steigerung der Energieeffizienz setzen auch nach Dafürhalten
    des Petitionsausschusses Impulse für Innovationen und neue Technologien. Diese
    Strategie sichert Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland und die
    internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Einen
    Beschäftigungs- und Wachstumsimpuls wird außerdem die
    Modernisierungsoffensive für Gebäude auslösen, da die von der Bundesregierung
    beauftragten Energieszenarien bestätigen, dass jede vierte investierte Milliarde Euro
    in die energetische Gebäudesanierung bis zu 25.000 Arbeitsplätze in Deutschland
    sichert. Vor dem Hintergrund der stufenweisen Reduzierung des
    Primärenergiebedarfs im Gebäudebestand um 80% bis zum Jahr 2050 werden
    positive volkswirtschaftliche Effekte insbesondere in der mittelständischen
    Bauwirtschaft erwartet.
    Nach dem Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen zur
    Stärkung der erneuerbaren Energiebranche bereits in großen Teilen entsprochen
    wird. Der Petitionsausschuss kann daher nicht in Aussicht stellen, dem Anliegen in
    dieser Hinsicht weitergehend zu entsprechen. Soweit sich die Petition gegen eine
    Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerken richtet, wie sie im
    Rahmen der im Oktober 2010 verabschiedeten atomgesetzlichen Änderung
    vorgesehen war, vermag der Petitionsausschuss diesem Anliegen durch
    Novellierung des Atomgesetzes durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des
    Atomgesetzes zu entsprechen. Mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des

    Atomgesetzes wird der Ausstieg aus der Kernenergie unter Berücksichtigung der
    Regelungen zur Übertragbarkeit von Elektrizitätsmengen bis zum Jahr 2022
    realisiert.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Kernenergie ist nicht nur "sauber" (minimale CO2-Emissionen, keine Feinstäube oder Schwermetalle werden emittiert) sondern auch sicher und grundlastfähig. Mit nur 0.09 Toten/kWh liegt es noch vor Wasser, Solar und vor allem Kohle (100 Tote/kWh). Atommüll kann und wird in Reaktoren mit schnellem Neutronenspektrum als Rohstoff genutzt (Reaktor BN-800).

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