Öffentliches Luftrecht - Strenge Auflagen für unbemannte Fluggeräte (sog. Drohnen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
93 Unterstützende 93 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

93 Unterstützende 93 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Betrieb von unbemannten Fluggeräten (sog. Drohnen) - gleich, ob zum privaten oder beruflichen Gebrauch - unter strenge Auflagen zu stellen. Diese Auflagen beziehen sich einerseits auf die Eignung des Fluggerätebedieners (z. B. Führungszeugnis, Lizenz zum Führen der Drohne), andererseits auf die notwendigen Rahmenbedingungen zum sicheren Betrieb von Drohnen (Registrierungspflicht, Versicherungspflicht, räumliche Zulassung für den Betrieb etc.)

Begründung

Ferngesteuerte Drohnen haben ein hohes Risikopotential. Die Betriebsgefahr, die von ihnen ausgeht, betrifft Menschen am Boden als Verkehrsteilnehmer genau so, wie Flugzeuge und Hubschrauber in der Nähe derer Landeplätze.Demzufolge müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um einer unkontrollierten Verbreitung von Drohnen entgegenzuwirken und um eine Belästigung oder gar Gefährdung unbeteiligter Personen zu vermeiden. Es sind dies z. B.:Lizenzierung des Führers mit hohen Hürden an charakterliche und gesundheitliche Eignung,Versicherungspflicht (Haftung für Personen- und Sachschäden),Registrierungspflicht zur Nachverfolgbarkeit des HaltersWeiterhin wird die Errichtung weiträumiger Schutzzonen um (Innen-)städte, Fluggelände/-plätze, Krankenhäuser, Spielplätze, Sportgelände, Tierparks, Konzert- und Festivalveranstaltungen, in der Nähe von fahrenden Fahrzeugen (Autobahnen, Bundesstraßen, Brücken oder überall dort, wo Kfz-Führer abgelenkt werden können) für notwendig erachtet.Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit müssen Militärgelände und Justizvollzugsanstalten mit einem Überflugverbot belegt werden.Zum Schutze der Privatsphäre muss es verboten sein, Privatgelände ohne vorherige Genehmigung zu überfliegen - unabhängig davon, ob Film- oder Fotoaufnahmen gefertigt werden.Eine Registrierungspflicht könnte hier die Verfolgung von Verstößen deutlich vereinfachen.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-961-033790

    Öffentliches Luftrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass unbemannte Fluggeräte (sogenannte Drohnen)
    unter strengere Auflagen gestellt werden.
    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 93 Mitzeichnungen und
    30 Diskussionsbeiträgen sowie eine weitere Eingabe mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Behandlung zugeführt werden.... weiter

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