Region: Naturschutzgebiet Dortmund-Wannebachtal und Landschaftsschutzgebiet Dortmund-Reichsmark

Öffnung eines historischen Weges über den Golfplatz Dortmund Syburg/Reichsmark für Spaziergänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadt Dortmund – Bezirksvertretung Hörde – Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund

563 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

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Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Petition richtet sich an: Stadt Dortmund – Bezirksvertretung Hörde – Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund

Das im Dortmunder Süden gelegene Wannebachtal ist schon seit Generationen mit einem Weg zur Wittbräucker Straße im Ortsteil Reichsmark verbunden. Als das heutige Gelände des Golfplatzes noch vom „Gut Reichsmark“ landwirtschaftlich genutzt worden ist, war die freie Begehung dieses Weges sowohl für die Bewohner des Wannebachtals als auch für die Allgemeinheit möglich. So wurde dieser Weg z.B. von Spaziergängern und Wanderern als direkte Verbindung zur Hohensyburg genutzt. Der Volksmund sprach vom "Sonnenweg des Südens". Als das Gelände Ende der 60er Jahre von der Stadt Dortmund an den Golfclub verpachtet worden ist, wurde vertraglich festgelegt, dass die Sperrung des historischen Weges verboten ist.
 
Im November 2020 ist ein Teil des Golfplatzes durch einen Elektrozaun zum Schutz vor Wildschweinschäden abgesperrt worden. Von dieser Sperre ist auch der erwähnte Weg betroffen. Nachdem der Initiator dieser Aktion die Stadt Dortmund auf das Sperrverbot aufmerksam gemacht hat, bekam er zunächst eine Öffnungszusage. Diese wurde jedoch nicht eingehalten. Als die Medien berichteten, ist der Zaun am Zugang zum Wannebachtal leicht versetzt worden, so dass die Fußgänger seitdem zumindest wieder in den angrenzenden Wald ausweichen können. Vor wenigen Tagen ist der Golfplatz komplett eingezäunt worden. Dadurch ist jetzt auch der Zugang zur Reichsmark versperrt.
 
Die Sperrungen sind ohne Änderung des Pachtvertrages vorgenommen worden. Das soll jetzt nachgeholt werden. Die Stadtverwaltung ist wohl an einer Beibehaltung der Sperrung, d.h. an einem vertraglichen Verzicht auf das Sperrverbot interessiert. Das bedarf jedoch der Zustimmung der Bezirksvertretung Hörde, die die Interessen der Bürger/innen vertritt. Der genaue Zeitpunkt der Beschlussfassung ist noch nicht bekannt.
 
Mit dieser Aktion soll die Bezirksvertretung veranlasst und motiviert werden, die Wieder-Öffnung des Weges zu beschließen und das alte vertragliche Sperrverbot beizubehalten. Außerdem soll hiermit dazu beigetragen werden, die komplette Einzäunung des Platzes rückgängig zu machen. Die Abwehr dieses massiven Eingriffs in die Natur und Tierwelt ist (noch) nicht das zentrale Anliegen der Initiative. Es gibt Anzeichen für eine positive Wende. Es wurde nämlich versäumt, die Naturschutzbehörde an dem Verfahren zu beteiligen. Und die wird sich möglicherweise gegen die vollständige Einzäunung ausspechen. Falls es dabei bleibt, müsste ggf. eine neue Initiative gestartet werden.
Nach der Rückkehr zur Teil-Einzäunung würde es bei der Versperrung des Weges bleiben. Deshalb bleibt die Öffnung des Weges zunächst das vorrangie Ziel dieser Initiative.

Begründung

Der Golfplatz umfasst geschätzt ca. 70 % des Landschaftsschutzgebietes L 35. Schon durch die Teil-Einzäunung ist den Spaziergängern und Naturfreunden der Weg über den Platz ins Wannebachtal versperrt worden. Die kompletten Einzäunung betrifft nicht nur die andere Richtung; nun ist das Betreten des Platzes gänzlich unmöglich geworden. Der gegen die Teilsperrung erhobene Protest ist seitens des Golfclubs zurückgewiesen worden. Argumentiert wird vor allem damit, dass es nur ein geringes Interesse an der Begehung des historischen Weges geben würde. Dabei wird allerdings verschwiegen, dass der Golfclub schon vor Jahren an den Zugängen des Weges zum Platz unzulässigerweise Betretungsverbots-Schilder aufgestellt hat und die Stadt Dortmund es zudem unterlassen hat, den zugewachsenen Durchgang durch die Waldinsel freizuräumen. Hinzu kommt noch, dass im Laufe der Jahre das von der Stadt Dortmund geduldete Betretungsverbot bei vielen Spaziergänger und Wanderern zu der irrigen Annahme eines offiziellen Verbots geführt hat.
Die Anwohner des Wannebachtals haben im August 2021 in ihrer Eingabe an die Bezirksvertretung gegen die Sperrung des Weges protestiert und die Beibehaltung der direkten Verbindung zur Wittbräucker Straße gefordert. Dabei haben sie sich vor allem auf eine Zusage vor dem Golfplatzbau berufen, mit der ihren Eltern und Großeltern eine dauerhafte Nutzung für die Anwohner zugesagt worden ist. Zudem haben sie beanstandet, dass der Golfclub den Zaun schon vor dem Auftreten der Wildschweine errichten wollte und diese als willkommenen Anlass missbraucht haben, um die störenden Fußgänger endlich loszuwerden. Letztlich haben die Wannebachtaler die Öffnung des Zaunes durch einen treppenartigen Überstieg oder ein Wildgitter gefordert.
Warum „bemüht“ sich der Golfclub Do-Syburg - abweichend vom allgemeinen Trend - um den Ruf einer privilegierten Elite? Auf anderen Golfplätzten wird ein partnerschaftlicher und rücksichtsvoller Umgang zwischen Fußgängern und Spielern gepflegt, und zwar selbst dort, wo nicht nur Wanderwege, sondern auch Radwege das Spielgelände überqueren.
Vor diesem gesamten Hintergrund bitte ich, folgende Initiative zu unterstützen:
Initiative von Spaziergängern, Wanderern und Naturfreunden                                           im März 2022
zur Öffnung des Weges über den Golfplatz
Stadt Dortmund
Bezirksvertretung Hörde
Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
Unterstützung der Eingabe der Bürgerinnen und Bürger des Wannebachtals von August 2021 zur Öffnung des Weges über den Golfplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bei den Unterzeichnern dieser Initiative handelt es sich um Spaziergänger, Wanderer und sonstige Naturfreunde, die sich mehr oder weniger regelmäßig im Umfeld des Geländes des Syburger Golfplatzes aufhalten und dort verschiedenen Freizeitaktivitäten nachgehen. Uns verbindet nicht nur die Liebe zum Wald und zur Natur, sondern vor allem die besondere Attraktivität des Naturschutzgebietes Wannebachtal mit dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, in dem sich das Gelände des Golfplatzes befindet.
 
Wir verstehen und akzeptieren, dass sich der Golfclub mit der Errichtung eines Elektrozauns gegen Schäden durch Wildschweine schützen möchte. Die erfolgte Einfassung des gesamten Geländes ist unseres Erachtens jedoch nicht verhältnismäßig und ein massiver Eingriff in die Natur. Kein Verständnis haben wir insbesondere dafür, dass durch den Zaun der Weg zum Wannebachtal und zur Reichsmark versperrt worden ist. Eine Begehung dieses beliebten „Sonnenweg des Südens“ ist damit unmöglich geworden.
 
Wir sind darüber empört, dass die Sperrung des Weges auch mit dem angeblich geringen Nutzungsinteresse begründet wird. Dieses resultiert aus dem unzulässigen Anbringen von Betretungsverbotsschilder und der mangelhaften Pflege des Weges innerhalb der Waldinsel. Gegen den dadurch seit Jahren bewusst vermittelten, aber unzutreffenden Eindruck eines Nutzungsverbotes protestieren wir hiermit ausdrücklich.
 
Wir unterstützen vor diesem Hintergrund mit allem Nachdruck die Forderung der Bewohner des Wannebachtals nach einer Öffnung des Zaunes. Dabei bevorzugen wir das Anbringen von Umwelt schonenden selbstschließenden Holztoren.
 
Uns ist bewusst, dass das Überqueren des Platzes mit Risiken verbunden sein kann und auf eigene Gefahr erfolgt. Es gibt jedoch keinen Grund, das Errichten des Wildschutz-Zaunes zum Anlass für eine faktisch vollständige Sperrung des Weges und des gesamten Geländes zu nehmen. Die seit Jahrzehnten erfolgreich praktizierte wechselseitige Rücksichtnahme von Fußgängern und Golfspielern sollte auch in Zukunft eine gemeinsame Nutzung des Geländes sicherstellen. An den Zaunöffnungen sollte auf die Risiken und Gefahren einer Begehung hingewiesen werden.
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung unseres Anliegens.
 
Die Dortmunder Medien erhalten eine Kopie.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.03.2022
Sammlung endet: 20.03.2023
Region: Naturschutzgebiet Dortmund-Wannebachtal und Landschaftsschutzgebiet Dortmund-Reichsmark
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

    Nun hat sich frühzeitiger als erwartet etwas Entscheidendes zur Öffnung des versperrten Weges getan. Die Hörder Bezirksvertretung (BV) hat der entsprechenden Vorlage der Verwaltung am 23. April zugestimmt. Im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Zeitungs-Artikel (mit unserem klarstellenden Leserbrief). Danach hat auch der Golfclub ausdrücklich bestätigt, die Tore einzubauen, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Wir gehen davon aus, dass diese letzte bürokratische Hürde angesichts des Beschlusses der BV und der Zusage aller entscheidenden Akteure überwunden wird.

    Gleichwohl bleibt mit Blick auf unser letztes Rundschreiben festzuhalten, dass gegenwärtig nach wie vor der Zustand unveränderter Fakten vor Ort besteht. Alle Umstände sprechen aber dafür, dass eine der zentralen Forderungen der Petition erreicht wird. Insofern handelt es sich beim Beschluss der Bezirksvertretung tatsächlich um ein historisches Ereignis. Und das wäre ohne die Unterstützung von 863 Petitanten sicherlich nicht erreicht worden. Wenn wir uns an dieser Stelle zum wiederholten Mal für Eure/Ihre Unterstützung bedanken, hoffen ich, dass wir damit mehr als eine Höflichkeits-Floskel vermitteln können. Die breite Unterstützung war die Basis dafür, unser Anliegen trotz der Macht der Lobbyisten sowie der wiederholten Täuschung und Missachtung der Bezirksvertretung durchzubringen.

    An dieser Stelle erinnern wir aber daran, dass weitere Forderungen noch nicht erfüllt sind. Und das sind
    - der Abbau des Zaunes an der Nordseite des Geländes
    - das Absenken der Zaunhöhe auf 60 cm
    - das Verringern der Anzahl der Litzen
    - das Entfernen des Zaunes im Bereich der naturgeschützten Bergahorn Allee
    - das Betreten des Golfplatzes über die Wildgitter
    Wegen der Details verweisen wir nochmal auf unser letztes Rundschreiben.

    Die Bezirksvertrertung hat auf unsere Kritik an der Bürokratie dankenswerterweise durch einen vorausschauenden Beschluss reagiert. Es wurde festgelegt, dass keine neuen Genehmigungs- oder Beschlussverfahren notwendig werden, wenn durch Entscheidungen der Oberen Naturschutzbehörde Veränderungen an dem jetzt beschlossenen Zaun-Zustand notwendig werden.

    Leider müssen wir in diesem Zusammenhang nochmal auf die Macht der Bürokratie zurückkommen. Wir haben gerade erfahren, dass die Arnsberger Bezirksregierung unsere ergänzenden Beschwerden von Januar und Februar dieses Jahres noch überhaupt nicht bearbeitet hat. Die bis Mitte des Jahres erhofften Entscheidungen dürften sich angesichts der vermuteten Beteiligung verschiedener Fachbereiche daher noch bis weit in den Herbst hinziehen.

    Trotz alledem hoffen wir, in Kürze wenigstens über das Öffnen des versperrten Weges berichten zu können. Dieses „historische Ereignis“ wird den Ärger über die anderen Verzögerungen zumindest vorübergehend vergessen lassen.

    In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des Initiativkreises der Naturfreunde

    Mit besten Grüßen
  • Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

    Ihr werdet Euch zurecht fragen, warum wir schon seit mehreren Monaten nicht mehr über den Streit um den Golfplatz berichtet haben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die zuständige Bezirksvertretung der Stadt Dortmund schon Ende 2022 und erneut Anfang 2023 das Öffnen der versperrten Wegeverbindung und den teilweisen Rückbau der Einzäunung beschlossen hat. Wie ist es möglich, dass Beschlüsse eines demokratisch legitimierten Gremiums so lange nicht umgesetzt werden?

    In unseren letzten Infos haben wir schon versucht, erste Antworten zu geben. Verständlicherweise gab es darauf einige Rückmeldungen, dass „Papiertiger“ und PC-Aktivitäten keinen Zaun öffnen oder zurückbauen. Wir wollten uns daher erst wieder mit neuen Infos melden, wenn sich vor Ort tatsächlich etwas Greifbares ändert. Nachdem bereits mehr als ein Jahr nach dem letzten Beschluss der Hörder Bezirksvertrertung vergangen ist, gehen wir davon aus, dass jetzt doch ein zunehmendes Interesse daran bestehen dürfte, warum sich vor Ort nichts Nennenswertes bewegt hat. Die Gründe sind vielfältig und lassen sich nur in einem übergreifenden komplexen Zusammenhang verständlich machen.

    Dazu verweisen wir auf den beigefügten Anhang. Die Macht der Bürokratie und Lobbyisten wird sicherlich bei der Einen und dem Anderen - wie auch bei uns Aktivisten - ungläubiges Erstaunen auslösen. Unser heutiger umfangreiche Papiertiger ist zwar wieder eine Zumutung, aber leider unvermeidlich, um die komplexe Verbindung zwischen dem vorauseilenden Gehorsam der Verwaltung und der dreisten Lobbymacht des Golfclubs zumindest etwas verständlicher zu machen.

    Schließlich hoffen wir, das Interesse an der Petition und der weiteren Entwicklung mit den heutigen Infos wieder „aktiviert“ zu haben. Wir gehen angesichts der Macht der Bürokratie und der Lobbyisten davon aus, weitere Unterstützung zu brauchen. Dafür bedanke ich mich im Namen des Initiativkreises der Naturfreunde Golfplatz und verbleibe

    Mit besten Grüßen
  • Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

    Die Bezirksvertretung Hörde (BV) hat sich in ihrer Sitzung am 6. Juni erneut mit der Thematik unserer Petition befasst und ihren Beschluss aus Sept. 2022 zum Rückbau des Elektrozaunes und zur Öffnung der Wegeverbindung wiederholt und bekräftigt. Im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Zeitungsartikel. Die demokratisch legitimierte Vertretung der Bürger*innen des Stadtbezirks hat der städt. Umweltbehörde dabei in einer stichhaltigen Begründung die Rechtswidrigkeit der nachträglichen Genehmigung der Volleinzäunung vorgehalten.

    Diese begrüßenswerte eigene Initiative der BV ist durch einen neuen fachkundigen Unterstützer unserer Petition untermauert worden. Der ehemalige Leiter des städt. Ordnungsamtes, ein ausgewiesener Ordnungsrechtler, betonte, dass ihm die Entscheidung des Umweltamtes als sog. Sonderordnungsbehörde mehr als schleierhaft sei. Auch wir haben kein Verständnis dafür, dass das Umweltamt gegenüber jedem anderen rechtschaffenen Bürger schon bei „kleineren“ Umweltdelikten z.B. Abriss- oder Verbotsanordnungen trifft – warum also nicht auch in diesem Fall des exponierten Pächters einer städt. Grünflache? Da dürfte der Verdacht einer externer Einflussnahme auf das Umweltamt doch wohl zulässig sein. Vermutlich ist den Verantwortlichen gar nicht klar, welche Folgen es für unsere Stadtgesellschaft hat, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr auf das rechtsstaatliche Handeln der Umweltbehörde verlassen können.

    Wir haben in der Sitzung noch darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Dortmund als Verpächterin des Golfplatz-Geländes überhaupt nicht an die Genehmigung der städt. Umweltbehörde gebunden ist. Ein Eigentümer kann nämlich immer noch selbst bestimmen, ob und welche Eingriffe in die Natur auf seinem Grund und Boden zugelassen werden. Da dürften sich einige Mitglieder der Bezirksvertretung mit ungläubigem Erstaunen gefragt haben, warum der Golfclub die Genehmigung der Umweltamtes schon als endgültigen Freibrief für ein störungsfreies Spielen gefeiert hat.

    Anschließend sei noch mal daran erinnert, dass die BV als zuständiges Gremium der Eigentümerin ein Letztentscheidungsrecht hat. Daher könnten wir prinzipiell optimistisch nach vorne blicken. Es ist aber nicht abzusehen, ob es zur Vermeidung eines langjährigen Ganges vor die Gerichte noch zu einem (zumutbaren) Kompromiss kommt.

    Vorerst behalten wir unsere optimistische Hoffnung auf das Erreichen der gesetzten Naturschutz-Ziele und der Wiederbegehbarkeit des Verbindungsweges. Wir werden weiter berichten.

    In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des „Initiativkreises der Naturfreunde Golfplatz“

    Mit besten Grüßen

Wir leben in einem Rechtsstaat, dachte ich meistens, nur manchmal hatte ich Zweifel. Jetzt ist es zum Verzweifeln: Das Liegenschaftsamt forderte zur Zaunöff-nung auf, das Umweltamt genehmigte nurTeileinzäunungen. Trotzdem: Volleinzäunung - Strafmaßnahmen? Weit gefehlt, diese einmal geschaffenen Gegebenheiten bleiben unverändert bestehen, auch wenn sie rechtswidrig erfolgt sind. Wo bleibt die gepriesene Wertschätzung unserer Umwelt und die Nähe zur Natur, die ALLEN zugänglich sein sollte?

Ein eingetragenes Wegerecht existiert nachweislich nicht! Die Wildschweinschäden sind dokumentiert und durch Förster und Jäger mehrfach bestätigt!! .Der Club hat das Gelände für sehr,sehr viel Geld pro Jahr gepachtet und ist somit berechtigt es ,vor Schäden zu schützen.Mit welchem Recht bestehen Herr Beckmann und Getreuen darauf,ein vom Golfclub für viel Geld gepachtetes Gelände nutzen zu können? („die Natur ist für alle da“) Oder möchte man doch nur wieder eine begehbare Hundewiese?

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