Region: Hessen
Hälsa

Ohrlochstechen unter 6 Jahren verbieten

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Kai Klose / Minister für Soziales und Integration
60 Stödjande 10 i Hessen

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

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Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Das Stechen von Ohrringen und anderem bleibendem Körperschmuck sollte bei Säuglingen und Kindern unter 6 Jahren verboten werden (vorab als Präzedenzfall in Hessen).

Weder Eltern sollten als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen diese Entscheidung für das Kind treffen dürfen - noch sollten entsprechende Geschäfte, wie Piercer oder Schmuckläden unter 6 Jahre diese Dienstleistung anbieten dürfen.

WEIL:

Das Stechen von Ohrlöchern bei Babys und Kleinkindern liegt leider wieder bzw. immer noch voll im Trend. Meines Erachtens verstößt das Ohrlochstechen einer einwilligungsunfähigen Person gegen folgende Gesetze und Bestimmungen:

  1. Es verstößt gegen die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Körper. (Artikel 1, soziale Menschenrechte).

  2. Es verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. (grundlegendes Persönlichkeitsrecht nach Menschenrechtskonvention) (Artikel 2 (2) GG)

  3. Die Interessen der Eltern nicht über der körperlichen Unversehrtheit des Kindes stehen. (Siehe Kölner Beschneidungsurteil LG Köln, Urteil vom 07.05.2012 - 151 Ns 169/11)

  4. Die Entscheidung über das Stechen von Ohrlöchern durch den gesetzlichen Vertreter stellt keine Handlung in Bezug auf das Wohl des Kindes dar. Sie hat keinen gesundheitlichen Nutzen oder stellt in anderer Form eine Bereicherung für das Kind dar.

  5. Kinder- und Hautärzte sehen keine medizinische Indikation dafür. Vielmehr verweisen sie auf die Risiken, zum Beispiel durch eine Infektion, und lehnen es ab, einem Kind aus rein optischen Beweggründen Schmerzen zuzufügen.

  6. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) rät Eltern aufgrund der teils "ernsthaften Komplikationen" ausdrücklich davon ab, Säuglingen und Kleinkindern Ohrlöcher zu stechen und fordert ein gesetzliches Verbot von Piercings und Tätowierungen bei Minderjährigen.

Orsak

Wir sollten die Kinder als vollwertigen Menschen sehen. Jeder übergriffige Handlung, die keinen gesundheitlichen Nutzen hat, sollte unterbunden werden.

Nach heutigem medizinischem Kenntnisstand lassen sich Ohrlöcher nicht mehr vollständig rückgängig machen. Sie schaden dem Kind also auch nachhaltig - nicht nur auf Dauer des Tragens.

BVKJ: https://www.bvkj.de/bvkj-news/pressemitteilungen/news/article/pressemeldung-des-berufsverbandes-der-kinder-und-jugendaerzte-bvkj-piercing-fuer-jugendliche-ver/

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Nyheter

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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  • Der Vollständigkeithalber die Stellungnahme der Bundesregierung aus der letzten gescheiterten Petition.

Gilt das auch für Beschneidungen?

Inga KONTRA-argument än.

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