Kraj : Německo
Občanská práva

Paragraph § 177 StGB - Ja, ich will - und nur dann!

Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
192 188 v Německo

Příjemce petice neodpověděl.

192 188 v Německo

Příjemce petice neodpověděl.

  1. Zahájena 2020
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Odesláno dne 17.11.2021
  4. Dialog
  5. Neúspěšný

Der Paragraph § 177 StGB setzt das Strafmaß bei einer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen fest:

„(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

…gegen den erkennbaren Willen…?

Das bedeutet, dass die TäterInnen erkennen müssen, was der Wille des Opfers ist oder sein könnte, nach dem Prinzip „NEIN heißt NEIN“.

Es gibt Menschen, die aus ihrer Unsicherheit, aus ihrer Schüchternheit sich nicht trauen, einen Willen zu äußern und zu zeigen. Sie verhalten sich passiv, wenn es zu einem Übergriff kommt und liefern sich während der Tat den TäterInnen aus.

Da sie aber während der Tat nicht erkennbar ihren Willen zu einem Nein gezeigt haben, so dass ein objektiver Dritter wie ein Richter das auch erkennen kann, kann ein Prozess ohne Strafe enden. Für schüchterne, unsichere oder passive Menschen entfaltet das Gesetz so keinen Schutz. 2019 wurden über 9000 Menschen vergewaltigt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen. 70.000 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden verübt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen.

Eine Vergewaltigung kann schwere psychische und physische Folgeschäden haben. Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis. Die Folgen und Leiden nach einer Vergewaltigung können ein Leben lang anhalten.

Unsichere, ängstliche, kindliche, naive, schüchterne, sehr junge und schwache Menschen, können eben oft nicht einen erkennbaren Willen äußern.

So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es TäterInnen.

So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es nicht Betroffene, hauptsächlich Frauen.

Diese Petition möchte das ändern.

Ich setze mich dafür ein, dass der Wortlaut des Gesetzes so geändert wird, dass es das Prinzip „JA heißt JA“ umsetzt:

(1) Wer ohne erkennbare Zustimmung einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Odůvodnění

Macht das einen Unterschied?

Ja, es macht einen Unterschied!

Denn KEIN NEIN ist noch kein JA.

Bei dem „NEIN heißt NEIN“-Grundsatz liegt der Fokus auf den Betroffenen – sie müssen erkennbar NEIN sagen, sich laut und deutlich wehren oder eine Reaktion zeigen, die TäterInnen als Nein deuten!

Dabei entfällt, dass TäterInnen bewusst Machtmissbrauch betreiben. Und dass TäterInnen unsichere, manipulierte Menschen oder Menschen unter Angst, Schock und Gruppenzwang, bewusst ausnutzen.

In solchen Situationen fehlt ein klares NEIN des Betroffenen.

Ändert sich das Prinzip auf einen „JA heißt JA“-Grundsatz, dann müssen Personen, die Sex miteinander haben möchten, sichergehen, dass der Sex auf Gegenseitigkeit beruht. Diese Vorgehensweise verschafft Menschen Klarheit in einer solchen Situation. So schützt die Regelung Menschen, die nicht selbstbewusst genug sind, um klar NEIN zu sagen, gesetzlich schon vor der Tat.

Aber auch bei einem Prozess macht es einen Unterschied. Denn der/die Betroffene muss jetzt nicht mehr beweisen, dass sie/er NEIN gesagt hat, gelogen hat oder sich nicht genug gewehrt hat. Anstatt dessen werden die TäterInnen befragt, wie sie zu dem Einvernehmen, zu der Zustimmung gekommen sind.

Es ist dann nicht mehr entscheidend, ob der/die sexuell missbrauchte Betroffene unpassende Kleidung anhatte, wo sie sich bewegt hat und zu welcher Uhrzeit.

Das Prinzip der Zustimmung und des Fragens unseres Einvernehmens ist uns aus vielen Bereichen vertraut. Vor Operationen, im Datenschutz, bei der Anfertigung von Fotografien, dass Fremde unsere Wohnung betreten dürfen – überall im Alltag müssen wir bei wichtigen Dingen unsere Zustimmung geben.

Es ist unverständlich und widersinnig, dass es ausgerechnet bei unserem Körper anders sein soll. Deshalb ist es notwendig, dass wenn Menschen miteinander Sex haben möchten, vorher alle Beteiligten zu einer erkenntlichen Zustimmung, zu einem Einvernehmen gekommen sind.

Es braucht ein JA!

Denn: wer nicht eindeutig JA zum Sex sagt, meint NEIN!

Passivität ist kein Einverständnis!

Děkujeme za vaši podporu , Ute Kuntz z Waldbrunn
Dotaz na iniciátora

Odkaz na petici

Obrázek s QR kódem

Odtrhávací lístek s QR kódem

download (PDF)

zprávy

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 4-20-07-49121-000787 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

rozprava

Es gibt nicht nur wehrhafte, sondern auch ganz stille, in sich zurückgezogene Menschen. Menschen, deren Verhalten vielleicht Unverständnis bei Anderen auslöst. Vielleicht, weil sie schon traumatisiert sind. Menschen, die nicht laut und erkennbar Ja sagen können, wenn sie zu sexuellen Handlungen gedrängt werden. Gesetzlich nach P. 177 StGB sind sie damit im Nachteil. Aber ist das ein Grund, sie weniger zu schützen, weil sie nicht so reagieren und funktionieren wie selbstbewusste Menschen? "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". So steht es auch im Grundgesetz. Und das sollte immer gelten!

Die Beweislast umzukehren und damit auch die Unschuldsvermutung für alle Fälle, die mit Verweis auf §177 eröffnet werden, auszuhebeln, ist ein schwerwiegender Eingriff, der einer umfassenderen Begründung Bedarf, als diese Petition bietet. Die Petition liefert nur absolute Zahlen, macht aber keine Aussage, wie viele Fälle an dem aufgebrachten Problem scheitern. Es fehlen auch Argumente, etwa aus Schweden, ob eine Beweislastumkehr erkennbare Besserung gebracht hat. Ein so zentrales Grundrecht sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden.

Pomozte posílit občanskou účast. Chceme, aby vaše obavy byly vyslyšeny a zůstaly nezávislé.

Povýšte nyní