Patientendaten-Schutz-Gesetz und Elektronische Patientenakte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes und der Einführung der elektronischen Patientenakte und stelle folgende Forderungen:

Erstens: Dass das Gesetz rückgängig gemacht wird, da der Patienten-Datenschutz eben gerade nicht gewährleistet ist. Leider gab es viel zu wenig Zeit für die Abgeordneten, sich mit der Gesetzesvorlage ausreichend vertraut zu machen.

Zweitens: Dass die elektronische Patientenakte nicht eingeführt wird, da auch hier der Datenschutz nicht gewährleistet ist und es zu einer Ungleichbehandlung von Patienten kommt.

Drittens: Dass die Möglichkeit der Daten“spende“ für die Forschung ebenfalls „geknickt“ wird, da selbst bei einer Pseudonymisierung von Daten diese mit einem gewissen Aufwand noch gelesen werden können. Wo bleibt da der Datenschutz?

Viertens: Dass die Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die Einführung der elektronischen Patientenakte berücksichtigt werden.

Begründung:

Erstens: Krankenversicherte mit mobilen Endgeräten - Handy oder Tablet-PC – und solche, die darüber nicht verfügen, werden ungleich behandelt (s. auch u.).

Zweitens: Der Aufwand für Versicherte ohne mobiles Endgerät der Einsichtnahme ihrer Daten bei der Krankenkassenfiliale – ein persönlicher Besuch dort wäre erforderlich – ist eindeutig zu hoch.

Drittens: Die Voraussetzungen hierfür müssen lt. Gesetz bei der Krankenkasse erst ab 2022 vorhanden sein. Damit steht das Gesetz in Widerspruch zu zentralen datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Viertens: Dass Patienten ebenfalls erst ab2022 die „feingranulare“ Datenfreigabe an ihre Ärzte via PC durchführen können, ist viel zu spät und ein Skandal!

Fünftens: Diese Möglichkeit der Datenfreigabe - und damit auch der Datensperre – steht mangels PC-Anbindung nicht allen Versicherten zur Verfügung, führt daher ebenfalls zu einer Ungleichbehandlung.

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete, dieses Gesetz (Bundesgesundheitsministerium) wurde wie so viele andere vorher von Jens Spahn „mit der heißen Nadel“ gestrickt – es muss überarbeitet oder abgeschafft werden!

Mit besten Grüßen

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.08.2020
Sammlung endet: 03.09.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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