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Petitionsauschuss des Landtags
Das Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll nach dem Beispiel der Landeshundegesetze in Niedersachsen und Schleswig-Holstein geändert werden:
Gültigkeit für alle Hunde, Wegfall der Rasselisten und 20 / 40 - Hunde. Um allen Hunden gerecht zu werden, soll ein Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") für alle Ersthalter von Hunden verpflichtend sein. Einzelne Hunde sollen nur dann als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind - etwa durch Beißattacken. Für danach als gefährlich eingestufte Hunde soll die Möglichkeit bestehen, nach einer gewissen Zeit ihre Ungefährlichkeit durch einen Wesenstest nachzuweisen.
이유
Es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass bestimmte Rassen gefährlicher sind als andere.
Das geltende Gesetz benachteiligt die Halter, deren Hunde aufgrund des Gesetzes als potentiell gefährlich gelten, deren Ungefährlichkeit aber in einem Wesenstest nachgewiesen wurde, unverhältnismäßig. Die meisten Auflagen gelten auch nach bestandenem Wesenstest, in fast allen NRW-Kommunen zahlen die Halter auch weiter eine um das Vielfache höhere Hundesteuer.
Das bestehende Gesetz senkt die Vermittlungschancen für potentiell als gefährliche geltende Hunde erheblich. Nicht wenige von den Behörden eingelieferte Tiere verbringen ihr restliches Leben im Tierheim. Die eh finanzschwachen Tierheime werden dadurch in erheblichem Maße belastet. .