Regione: Germania

Pfändungsschutz - Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
85 Supporto 85 in Germania

La petizione è stata respinta

85 Supporto 85 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Pfändungstabelle, die das unpfändbare Einkommen definiert, auch für die Pfändungsfreigrenzen einer Kontopfändung zu Grunde gelegt wird.

Motivazioni:

Derzeit ist es so, dass bei einer Gehalts- Lohnpfändung die jeweils aktuelle Pfändungstabelle als basis dient.Bei einer Kontopfändung bzw. der Einrichtung eines P-Kontos gilt diese nicht!Hier wird "von unten nach oben" gerechnet gemäß §850 ZPO.Hier ist die Freigrenze weitaus geringer!Bedeutet evtl: Lohn unpfändbar. Nach überweisung auf das Konto sind dann aber erhebliche Summen pfändbar.Dieses ist ungerecht und nicht verstehbar.Selbst einige Rechtspfleger bei den Amtsgerichten können dieses nicht erklären.

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Novità

  • Pet 4-17-07-31051-051707

    Pfändungsschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Pfändungstabelle, die das unpfändbare Einkommen
    definiert, auch für die Pfändungsfreigrenzen einer Kontopfändung zu Grunde gelegt
    wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei nicht einleuchtend, dass
    eine Summe, die als Lohn unpfändbar sei, nach der Überweisung auf ein Konto
    pfändbar sein solle.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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