Pfändungsschutz - Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

85 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

85 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Pfändungstabelle, die das unpfändbare Einkommen definiert, auch für die Pfändungsfreigrenzen einer Kontopfändung zu Grunde gelegt wird.

Reden

Derzeit ist es so, dass bei einer Gehalts- Lohnpfändung die jeweils aktuelle Pfändungstabelle als basis dient.Bei einer Kontopfändung bzw. der Einrichtung eines P-Kontos gilt diese nicht!Hier wird "von unten nach oben" gerechnet gemäß §850 ZPO.Hier ist die Freigrenze weitaus geringer!Bedeutet evtl: Lohn unpfändbar. Nach überweisung auf das Konto sind dann aber erhebliche Summen pfändbar.Dieses ist ungerecht und nicht verstehbar.Selbst einige Rechtspfleger bei den Amtsgerichten können dieses nicht erklären.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 10-07-2013
De petitie eindigt: 16-09-2013
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-17-07-31051-051707

    Pfändungsschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Pfändungstabelle, die das unpfändbare Einkommen
    definiert, auch für die Pfändungsfreigrenzen einer Kontopfändung zu Grunde gelegt
    wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei nicht einleuchtend, dass
    eine Summe, die als Lohn unpfändbar sei, nach der Überweisung auf ein Konto
    pfändbar sein solle.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe... verder

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