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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Pfändungstabelle, die das unpfändbare Einkommen definiert, auch für die Pfändungsfreigrenzen einer Kontopfändung zu Grunde gelegt wird.
Pamatojums
Derzeit ist es so, dass bei einer Gehalts- Lohnpfändung die jeweils aktuelle Pfändungstabelle als basis dient.Bei einer Kontopfändung bzw. der Einrichtung eines P-Kontos gilt diese nicht!Hier wird "von unten nach oben" gerechnet gemäß §850 ZPO.Hier ist die Freigrenze weitaus geringer!Bedeutet evtl: Lohn unpfändbar. Nach überweisung auf das Konto sind dann aber erhebliche Summen pfändbar.Dieses ist ungerecht und nicht verstehbar.Selbst einige Rechtspfleger bei den Amtsgerichten können dieses nicht erklären.
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Sākās petīcija:
10.07.2013
Petīcija beidzas:
16.09.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-07-31051-051707
Pfändungsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass die Pfändungstabelle, die das unpfändbare Einkommen
definiert, auch für die Pfändungsfreigrenzen einer Kontopfändung zu Grunde gelegt
wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei nicht einleuchtend, dass
eine Summe, die als Lohn unpfändbar sei, nach der Überweisung auf ein Konto
pfändbar sein solle.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.