223 Unterschriften
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger sind dazu verpflichtet, eine halbjährliche Beratung nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Es ist von großer Bedeutung, dass diese Beratungsleistungen weiterhin unabhängig und ortsnah verfügbar bleiben. Pflegeberatung erfordert Fachwissen, das nur examinierte Pflegefachkräfte mitbringen können.
Pflegerische Beratung durch Pflegefachkräfte vor Ort - das klingt doch selbstverständlich.
Aber genau das soll verändert werden. Die Beratungsleistungen nach Paragraf 37 Absatz 3 SBG XI sollen ab 1. Januar 2028 ”Pflegebegleitungen“ heißen und nicht mehr von einem Pflegedienst oder einer Beratungsstelle vor Ort angeboten werden dürfen, sondern nur noch von den Pflegekassen selbst oder von kommunalen Einrichtungen wie den Pflegestützpunkten der Landkreise. Näheres hierzu kann in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums nachgelesen werden (1).
Dort heißt es unter anderem (Stand 12.06.2026), dass die Neuregelungen dazu dienen sollen ”ein passgenaues Versorgungsnetzwerk aufzubauen, bürokratische Hindernisse zu überwinden und Überlastungen der An- und Zugehörigen frühzeitig zu verhindern“.
Genau dies machen wir seit Jahren, qualifiziert und erfolgreich!
Es existieren bereits seit vielen Jahren in ganz Deutschland etablierte, lokale Beratungsstrukturen!
Dank unseres gut ausgebauten, regionalen Netzwerks sind wir in der Lage, schnell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einzugehen. Wir Pflegeberaterinnen und Pflegeberater können kurzfristige pflegerische Versorgung und Betreuung organisieren und sicherstellen, was entscheidend für die Lebensqualität vieler Menschen ist. Wir kennen die Menschen vor Ort und können vor Ort Hilfe leisten.
Diese persönlich geprägten Dienstleistungen bieten weit mehr als nur bloße Beratung – sie schaffen ein Netz an Sicherheit und Zuverlässigkeit, das nur durch fachliche Kompetenz und in vertrautem Umfeld entsteht.
Der Verlust dieser unabhängigen, qualifizierten Beratungsleistungen durch Pflegedienste und Beratungsstellen könnte zu gravierenden Konsequenzen führen – für die Pflegebedürftigen selbst sowie für ihre Familien.
Die Konsequenz wäre, dass sich pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen, für die Durchführung der verpflichtenden halbjährlichen Beratungseinsätze nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI nicht mehr – wie gewohnt – an einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle vor Ort wenden können, sondern an die Pflegestützpunkte in den Landkreisen oder an die Pflegekassen, welche aber in der Regel noch weiter weg sein dürften.
Dadurch wird Bürokratie nicht – wie vom Gesetzgeber beabsichtigt – abgebaut, sondern nur noch weiter aufgebaut!
Im Übrigen ist stark zu bezweifeln, dass die Pflegestützpunkte bis zum 1. Januar 2028 überhaupt über genügend qualifiziertes Personal verfügen, um die schiere Menge an Beratungseinsätzen übernehmen zu können.
Hier zur Veranschaulichung ein paar Zahlen aus dem Saarland: Im Saarland leben ca. 38.000 Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger (Stand Dezember 2021) die alle zweimal jährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen können bzw. bei Pflegegeldbezug dazu verpflichtet sind. Die Pflegestützpunkte im Saarland müssten ab 2028 pro Jahr also Kapazität für zigtausend Beratungseinsätze (dann "Pflegebegleitungen") zur Verfügung stellen. Tendenz: steigend! Dass die Pflegestützpunkte dies bei der zu bewältigenden Menge nicht in der Qualität leisten können, die sich lokale Pflegedienste und Beratungsstellen aufgebaut haben, ist nur allzu offensichtlich.
Die Forderung lautet daher: Lassen Sie die Pflegeberatungen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI weiterhin in den Händen von qualifizierten Pflegefachkräften bei den Pflegediensten und Beratungsstellen vor Ort in den etablierten, über Jahre aufgebauten Strukturen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Beratungen den hohen fachlichen Standards entsprechen, die sie verdienen, und dass die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen nicht leidet.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um sicherzustellen, dass unser bewährtes System der Pflegeberatung bestehen bleibt und die bestmögliche Pflege für alle gewährleistet ist.
Begründung
Wir sind ein privat geführter ambulanter Pflegedienst, der seit Jahren Pflegeberatungen durchführt. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörige, wir kennen ihre Belange und Bedürfnisse und wir kennen die regionalen Netzwerke, die für eine optimale Versorgung nötig sind. Wir setzen uns dafür ein, dass die Pflegeberatungen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in der bisherigen Form erhalten bleiben.
(1) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog
(2) https://www.saarland.de/masfg/DE/service/publikationen/publikationen_masfg_einzeln/pflegeinfrastrukturbericht)
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
15.06.2026
Sammlung endet:
14.12.2026
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Übersetzen Sie jetzt diese Petition
Neue SprachversionWarum Menschen unterschreiben
Werkzeuge für die Verbreitung der Petition.
Sie haben eine eigene Webseite, einen Blog oder ein ganzes Webportal? Werden Sie zum Fürsprecher und Multiplikator für diese Petition. Wir haben die Banner, Widgets und API (Schnittstelle) zum Einbinden auf Ihren Seiten. Zu den Werkzeugen
Persönlich schon betroffen gewesen in Familie. Und betroffen in Verwandtschaft. Wichtigkeit der lokalen Beratung wegen räumlicher Nähe und Kenntnissen der lokalen Situationen. Größere Vertrautheit mit den lokalen Umständen. Größeres Vertrauen. Größeres Verständnis. Es geht um Menschen und Menschlichkeit. Nicht um funktionale Passgenauigkeit. Lokale Beratung trägt enorm zu Effizienz und Menschlichkeit bei.