Regiune: Germania

Pflegeversicherung - Anpassung der Verhinderungspflege an Bedürfnisse der zu pflegenden Personen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
80 80 in Germania

Petiția este respinsă.

80 80 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Verhinderungspflege den Bedürfnissen der zu pflegenden Personen anzupassen und Kinder, die diese Pflege übernehmen, nicht zu benachteiligen.

motive

Sehr geehrte Damen und Herren,Bei der Verhinderungspflege bei der Häuslichen Pflege besteht ein Anspruch von 1.550 Euro für 28 Tage Pflegeaufwand. Leider ist dies nicht immer realistisch. Eine private Pflegekraft kann neben dem Erholungsurlaub auch mal längerfristig erkranken und muss nun vertreten werden. Sind die 28 Tage erschöpft, aber das Verhinderungspflegegeld nicht, verfällt der Anspruch.Es sollte einen Höchstbetrag geben. Dieser muss nach oben z. B. auf 2.000 Euro korrigiert werden.Zusätzlich sollte die Bindung an die 28 Tage entfallen. So besteht die Möglichkeit, den Höchstbetrag im Notfall auch auszuschöpfen.Einkommensausfall bei Kindern, die die Verhinderungspflege übernehmen. Hier sollte für Kinder, die sich nicht im Arbeitsverhältnis, sondern in der Selbständigkeit befinden, eine Sonderreglung von einem Tagessatz, der zu mindestens die Kosten für die zu entrichtenden Sozialversicherungen abdecken. (Beispiel: Eine Tochter Pflegt immer dann ihre Mutter, wenn die Pflegekraft krank ist oder sich im Erholungsurlaub befindet. Die Sozialversicherungen müssen weiter bezahlt werden.) In diesem Fall sollte nach dem letzten Steuerbescheid die Sozialversicherungsabgaben von der Verhinderungspflege übernommen werden und zwar ohne oder nur mit anteiliger Anrechnung auf den Verhinderungspflegesatz.

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știri

  • Pet 2-18-15-8291-010934

    Pflegeversicherung - Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Verhinderungspflege besser den Bedürfnissen der
    zu pflegenden Personen anzupassen.
    Die Begrenzung auf vier Wochen soll aufgehoben und der Leistungsbetrag auf
    2.000 Euro erhöht werden. Darüber hinaus sollen bei einer Ersatzpflege durch
    Kinder, die selbstständig tätig sind, die entstehenden Kosten für die zu entrichtenden
    Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin ... mai departe

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