Pflegeversicherung -Leistungen- - Änderung des Pflegegesetzes (Pflegegeld zur freien Nutzung des Gepflegten auch bei Pflegegrad 1)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
86 Unterstützende 86 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

86 Unterstützende 86 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Pflegegesetz dahingehend geändert wird, dass auch bei Pflegegrad 1 Pflegegeld zur freien Nutzung des Gepflegten zur Verfügung steht.

Begründung

Bei Pflegegrad 1 stehen dem Gepflegten EUR 125 zu, die für Entlastung durch zugelassene Pflegedienste verwendet werden dürfen. In der Regel ist in diesen Fällen aber lediglich Hilfe bei Alltagstätigkeiten wie Kochen, Waschen oder Sauberhalten der Wohnung sowie Einkaufen, Behördenangelegenheiten usw. erforderlich. Dies erledigt kein zugelassener Pflegedienst, das macht man außerdem als naher Angehöriger selbst.Das Pflegegeld der höheren Pflegegrade wird jedoch ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Gerade bei Pflegegrad 1 ist es aber in der Regel möglich, dass Verwandte die notwendige Hilfe geben. Es ist allerdings nicht möglich, das Geld z. B. für eine Essensbestellung bei einem Lieferdienst o. ä. zu verwenden, um dadurch auch einmal vom Kochen entlastet zu werden. Dagegen ist es dem Pflegenden bei höheren Pflegegraden möglich, das Geld in die eigene Tasche zu stecken, ohne davon einen Pflegedienst zu bezahlen, der u. U. für die Versorgung des zu Pflegenden erforderlich wäre.M. E. wäre es gerade für die, die sich um gering pflegebedürftige nahe Angehörige kümmern, wichtig, sich einmal eine kleine Entlastung gönnen zu können, sei es, wie schon erwähnt, eine Essensbestellung oder aber auch die Anschaffung von Geräten, die die Haushaltsführung allgemein erleichtern (z. B. Saugroboter oder andere Reinigungsgeräte, die man sich normalerweise nicht unbedingt zulegt).

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-8291-046052 Pflegeversicherung -Leistungen-

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Pflegegesetz dahingehend geändert wird,
    dass auch bei Pflegegrad 1 Pflegegeld zur freien Nutzung des Gepflegten zur
    Verfügung steht.

    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, bei Pflegegrad 1 würden dem Gepflegten 125
    Euro zustehen, die für die Entlastung durch zugelassene Pflegedienste verwendet
    werden dürfen. In der Regel seien in diesen Fällen aber lediglich Hilfen bei
    Alltagstätigkeiten erforderlich, was kein zugelassener Pflegedienst erledige.

    Zu den... weiter

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