Pflegeversicherung -Leistungen- - Erweiterung des Modellvorhabens zur "Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste "

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
105 Unterstützende 105 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

105 Unterstützende 105 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Pflegekassen im Zusammenhang mit dem Modellvorhaben zur "Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste (§ 124 und § 125 SGB XI)" auch mit denen Verträge abschließen, die gemäß EU-Richtlinie in Deutschland als Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. des Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG anerkannt sind.

Begründung

Haushaltshilfe als Sozialleistung wird leider immer noch im Zusammenhang mid der Pflege verbunden (SGB). Den Anspruch auf Haushaltshilfe regeln dabei die § 38 SGB V, § 199 RVO, § 42 SGB VII, § 54 SGB VII, § 36 SGB XI und in der Sozialhilfe § 70 SGB XII, § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII und § 48 SGB XII. Hier kann bisher eine Einrichtung mit sozialem Charakter (ohne pflegerische Leistung), gemäß EU-Richtlinie nur in Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst Leistungen der Haushaltshife abrechnen. Durch die seit 01. Januar 2013 eingetretene Änderung durch das PNG wird es zusätzlich möglich, von den genannten Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Betreuungsleistungen entsprechend der Übergangsregelung zur häuslichen Betreuung nach § 124 und § 125 SGB XI zu leisten.Im Änderungsvorschlag zu § 125 Absatz 3 heißt es u. a.: "An Stelle der verantwortlichen Pflegefachkraft können entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkräfte aus dem Sozial- oder Pflegebereich mit zweijähriger praktischen Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre eingesetzt werden." Dieses Personal kann von Einrichtungen mit sozialem Charakter preisbewusst und effektiv eingesetzt werden, ohne dabei den Qualitätsanspruch auf individuelle Versorgung zu beeinträchtigen. Ganz im Gegenteil, die Einrichtungen ohne Pflegeleistung sind auf die Leistungen der hauswirtschaftlichen Betreuung spezialisiert, wenn sie den sozialen Charakter als Einrichtung besitzen.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-8291-046677Pflegeversicherung – Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Pflegekassen im Zusammenhang mit dem
    "Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch
    Betreuungsdienste" (§ 125 Elftes Buch Sozialgesetzbuch) auch mit den Anbietern
    Verträge abschließen, die gemäß der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur
    Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -
    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche steuerpflichtige
    Bemessungsgrundlage vom 17.05.1977 - anerkannt... weiter

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