Pflegeversicherung - Zahlung von Mindestlohn für pflegende Angehörige

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
102 Unterstützende 102 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

102 Unterstützende 102 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge einen Mindestlohn für pflegende Angehörige beschließen, um damit ein SV-pflichtiges Entgelt entsprechend der Meldung zur Rentenversicherung zu zahlen.

Begründung

  • Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige. Das Pflegegeld wird meist dafür verwendet, dass ein Familienmitglied ihn pflegt.- Pflegende Angehörige sind mit dem Pflegegeld nicht krankenversichert.- Sie bekommen eine Anerkennung von 1,- € bis 4,35 €/Stunde, was maximal 728,- € für einen Monat bei Pflegestufe III ergibt.- Neben der Pflege in Pflegestufe III einen SV pflichtigen Beruf auszuführen, ist fast unmöglich- 728,- € reichen nicht zum Leben, der pflegende Angehörige muss sein Vermögen aufbrauchen und sich bei Harz IV melden um kranken versichert zu werden.- Die Pflegekasse zahlt bei der Rentenkasse eine viel höhere Vergütung für die nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit des zu pflegenden Angehörigen.- Für das Jahr 2015 wurde bei Pflegestufe III für die Pflegetätigkeit des pflegenden Angehörigen eine monatliche beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 1.932,- € fiktiv angenommen. Auf diesen Betrag wurde von der Pflegekasse anteilig Rentenbeiträge an die Rentenkasse gezahlt???- Das ist widersprüchlich!!!Wir pflegenden Angehörige werden in der Politik nicht wahrgenommen!!!!Das möchte ich ändern und fordere die Bundesregierung auf, uns pflegenden Angehörigen den Mindestlohn zu zahlen!!!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-829-037019 Pflegeversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Mindestlohn für pflegende Angehörige gefordert, um damit
    ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt entsprechend der Meldung zur
    Rentenversicherung zu zahlen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 112 Mitzeichnungen sowie
    13 Diskussionsbeiträge ein. Weiterhin gingen 210 unterstützende Unterschriften auf
    dem... weiter

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