Petition richtet sich an:
Verkehrsministerium
Einführung des Nachweises einer Privathaftpflichtversicherung als zwingende Voraussetzung für die Erlaubnis, ein Fahrrad in Verkehr zu bringen.
Dies lässt sich am besten durch ein kleines Nummernschild (ähnlich der MOFA-Tafel), das die Versicherer ausgeben können, bewerkstelligen. Als angenehmer Nebeneffekt ließen sich so die Raudis und Verkehrsstraftäter unter den Radlern mit relativ geringem Aufwand ermitteln und zur Rechenschaft ziehen.
Begründung
Es reicht – fast täglich gibt es schwere Unfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern, die sich dann unerlaubt entfernen und nur unter allergrößter Mühe festgestellt werden können. Kürzlich benötigte die Polizei nach einem Unfall sogar Dash-Cam-Aufnahmen und den Einsatz von Facebook, um einen renitenten Rad fahrenden Gaffer, der die Ersthelfer behinderte und beleidigte, ausfindig zu machen.
Nahezu minütlich werden von den Raudis unter den Radlern Verkehrsregeln, die auch für sie gelten, gebrochen: seien es Verstöße bei Rotlicht und Fußgänger-Überwegen, Gefährdung von Fußgängern, Auseinandersetzungen mit verbalen Beleidigungen und sogar Tätlichkeiten, fahren mit nicht verkehrstauglichen Vehikeln … die Liste ließe sich fast unbegrenzt fortführen.
Man hat den Eindruck, die Straße ist für einen Teil der Fahrradfahrer rechtsfreier Raum, in dem jedweder Verkehrsverstoß ohne Folgen bleibt
Zu Ahndungen dieser Verstöße kommt es so gut wie nie, da die Täter sich mittels des Verkehrsmittels Fahrrad schnell und vor allen unerkannt davon machen können.
Selbst wenn einmal ein Unfallverursacher ermittelt werden kann, kann es passieren, dass die Opfer auf ihrem Schaden sitzen bleiben, da kein Versicherungsschutz über eine Privathaftpflicht-Versicherung und auch kein Vermögen vorhanden ist