A petíció címzettje:
Bayerischer Landtag
Mit §16 Abs (4) Satz 3 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AvBayJG) werden Jägerinnen und Jäger "verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau vorzulegen."
Diese Regelung - die Verpflichtung zur Vorlage des Kopfschmuckes - soll abgeschafft werden.
Indoklás:
Das "Präparieren des Kopfschmuckes" empfinde ich als ekelhaft und grausam. Es entwürdigt das erlegte Tier.
Das Präparieren ist zeitaufwendig, verbraucht Ressourcen und verursacht Kosten. Volkswirtschaftlich ist die Regelung negativ zu beurteilen. Sie generiert per se keinerlei Wertschöpfung, im Gegenteil.
Der vorgelegte Kopfschmuck ist keineswegs dazu geeignet, Rückschlüsse auf die Wildschadenssituation, die Waldverjüngung, die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes oder auf die strukturelle Entwicklung der Wildbestände zu ziehen. Dafür müssten sie eine "repräsentative Stichprobe" darstellen. Das ist keineswegs der Fall, im Gegenteil: das erlegte und somit vorzulegende Wild wurde von der Erlegerin oder dem Erleger gemäß den Vorgaben des Abschussplanes für den Abschuss selektiert. Es gibt auch kein anderes Verfahren, mit dem vom vorgelegten Kopfschmuck auf die genannten Parameter geschlossen werden könnte. Somit verfehlt die Regelung klar den beabsichtigten Zweck.
Diskussionen, die auf der Grundlage des vorgelegten Kopfschmuckes geführt werden, sind von vorneherein sinnlos und unproduktiv.
Es ist denkbar, dass die Regelung gegen die Menschenrechte verstößt. Ein Jäger, der aus ethischen und moralischen Gründen die Vorlage verweigert und gegen den Freistaat Bayern klagen würde, könnte Recht bekommen.
Es gibt keinen Grund, diese Pflicht aufrecht zu erhalten. Das freiwillige Ausstellen des Kopfschmuckes wäre auch ohne diese Pflicht weiterhin möglich.
Die Petition liegt dem Bayerischen Landtag bereits unter dem Aktenzeichen LA.0103.17 vor.