Pflichtbeiträge Studentische Krankenversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Aufruf an alle Studierende, die einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU realisiert haben oder dies noch planen!

13 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

13 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Aufruf an alle Studierende, die einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU realisiert haben oder dies noch planen!

Gesetzliche Versicherungspflicht in Deutschland nach SGB V § 5 (1) Nr. 9 sieht vor:

Alle an einer deutschen Hochschule eingeschriebenen Studierenden sind in der GKV pflichtversichert. Dies erweist sich als problematisch, wenn Studierende (die nicht mehr über die Familienversicherung versichert sind) ein oder mehrere Semester an einer internationalen Hochschule studieren, sofern es sich dabei um ein Nicht-EU-Land handelt. Für dort erbrachte ärztliche Leistungen besteht kein Anspruch auf Erstattung durch die GKV, sondern die Studierenden müssen sich zusätzlich versichern (oder die Leistungen aus eigener Tasche bezahlen).

Begründung

Hierbei stellt sich eine nicht zu vernachlässigende Doppelbelastung für diese Studierenden dar (Beitrag für GKV und Auslands-KV muss bezahlt werden).

Bitte meldet euch wenn ihr ebenfalls von dieser finanziellen Doppelbelastung in der GKV betroffen seid, damit ich von einer repräsentativen Zahl betroffener Studenten sprechen kann! Vielleicht können wir gemeinsam eine gesonderte Regelung im Gesetz erwirken. Denn es wäre doch denkbar, dass man sich als Student für einen Zeitraum, in dem man nachweislich im Ausland versichert war und keine Leistungen der GKV in Anspruch genommen hat, sich die gezahlten Beiträge zurückerstatten lassen kann. In einer anwaltlichen Beratung wurde mir, als betroffene Studentin mitgeteilt, dass die momentane Gesetzeslage in diesem Punkt recht eindeutig ist und kaum Aussicht auf Rückerstattung oder Minderung des Beitrags besteht, wenn man allein dagegen vorgeht.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.11.2010
Sammlung endet: 22.05.2011
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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