46 podpisy
Petice byla dokončena
Toto je petice online des Deutschen Bundestags.
Petice je adresována: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Preisangabenverordnung (PAngV), § 2 Grundpreis, die Einheit "Stück" und "Stückzahl" aufgenommen wird.
Odůvodnění
Viele Geschäfte bieten zwar schon analog zu den Grundpreisen bei Gramm und Litern die Stückzahl mit an (vgl. Taschentücher oder Klebeetiketten in Drogeriemärkten), aber verpflichtet sind sie gem. § 2 Absatz 3 PAngV dazu nicht, da eine Mengeneinheit "Stück" nicht genannt ist.Dies führt gerade im Internet bei Onlineshops dazu, dass ein Preisvergleich sehr schwierig ist. Hier werden oft Artikel in Massenware angeboten (z. B. Softairkugeln, Schrauben, Nägel u.v.m.).Durch die Aufnahme der Mengeneinheit "Stück" mit den entsprechenden Stückelungsschritten (in entsprechenden Zehnerschritten), könnten die Onlinehändler zur Grundpreisangabe verpflichtet werden.
Odkaz na petici
Odtrhávací lístek s QR kódem
download (PDF)Informace o petici
Petice zahájena:
23. 06. 2018
Petice končí:
31. 07. 2018
Kraj :
Německo
kategorie :
zprávy
rozprava
Zatím žádný argument CONTRA.