46 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Preisangabenverordnung (PAngV), § 2 Grundpreis, die Einheit "Stück" und "Stückzahl" aufgenommen wird.
Begründung
Viele Geschäfte bieten zwar schon analog zu den Grundpreisen bei Gramm und Litern die Stückzahl mit an (vgl. Taschentücher oder Klebeetiketten in Drogeriemärkten), aber verpflichtet sind sie gem. § 2 Absatz 3 PAngV dazu nicht, da eine Mengeneinheit "Stück" nicht genannt ist.Dies führt gerade im Internet bei Onlineshops dazu, dass ein Preisvergleich sehr schwierig ist. Hier werden oft Artikel in Massenware angeboten (z. B. Softairkugeln, Schrauben, Nägel u.v.m.).Durch die Aufnahme der Mengeneinheit "Stück" mit den entsprechenden Stückelungsschritten (in entsprechenden Zehnerschritten), könnten die Onlinehändler zur Grundpreisangabe verpflichtet werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
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Petition gestartet:
23.06.2018
Petition endet:
31.07.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.