Preisbildung und Preisüberwachung - Aufnahme der Einheit "Stück" und "Stückzahl" in die Preisangabenverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

46 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

46 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Preisangabenverordnung (PAngV), § 2 Grundpreis, die Einheit "Stück" und "Stückzahl" aufgenommen wird.

Begründung

Viele Geschäfte bieten zwar schon analog zu den Grundpreisen bei Gramm und Litern die Stückzahl mit an (vgl. Taschentücher oder Klebeetiketten in Drogeriemärkten), aber verpflichtet sind sie gem. § 2 Absatz 3 PAngV dazu nicht, da eine Mengeneinheit "Stück" nicht genannt ist.Dies führt gerade im Internet bei Onlineshops dazu, dass ein Preisvergleich sehr schwierig ist. Hier werden oft Artikel in Massenware angeboten (z. B. Softairkugeln, Schrauben, Nägel u.v.m.).Durch die Aufnahme der Mengeneinheit "Stück" mit den entsprechenden Stückelungsschritten (in entsprechenden Zehnerschritten), könnten die Onlinehändler zur Grundpreisangabe verpflichtet werden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.06.2018
Petition endet: 31.07.2018
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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