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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Preisangabenverordnung (PAngV), § 2 Grundpreis, die Einheit "Stück" und "Stückzahl" aufgenommen wird.
Gerekçe
Viele Geschäfte bieten zwar schon analog zu den Grundpreisen bei Gramm und Litern die Stückzahl mit an (vgl. Taschentücher oder Klebeetiketten in Drogeriemärkten), aber verpflichtet sind sie gem. § 2 Absatz 3 PAngV dazu nicht, da eine Mengeneinheit "Stück" nicht genannt ist.Dies führt gerade im Internet bei Onlineshops dazu, dass ein Preisvergleich sehr schwierig ist. Hier werden oft Artikel in Massenware angeboten (z. B. Softairkugeln, Schrauben, Nägel u.v.m.).Durch die Aufnahme der Mengeneinheit "Stück" mit den entsprechenden Stückelungsschritten (in entsprechenden Zehnerschritten), könnten die Onlinehändler zur Grundpreisangabe verpflichtet werden.
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