Preisbildung und Preisüberwachung - Aufnahme der Einheit "Stück" und "Stückzahl" in die Preisangabenverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Unterstützende 46 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

46 Unterstützende 46 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Preisangabenverordnung (PAngV), § 2 Grundpreis, die Einheit "Stück" und "Stückzahl" aufgenommen wird.

Begründung

Viele Geschäfte bieten zwar schon analog zu den Grundpreisen bei Gramm und Litern die Stückzahl mit an (vgl. Taschentücher oder Klebeetiketten in Drogeriemärkten), aber verpflichtet sind sie gem. § 2 Absatz 3 PAngV dazu nicht, da eine Mengeneinheit "Stück" nicht genannt ist.Dies führt gerade im Internet bei Onlineshops dazu, dass ein Preisvergleich sehr schwierig ist. Hier werden oft Artikel in Massenware angeboten (z. B. Softairkugeln, Schrauben, Nägel u.v.m.).Durch die Aufnahme der Mengeneinheit "Stück" mit den entsprechenden Stückelungsschritten (in entsprechenden Zehnerschritten), könnten die Onlinehändler zur Grundpreisangabe verpflichtet werden.

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