Région: Allemagne

Preisbildung und Preisüberwachung - Ergänzung der Preisangabenverordnung in Bezug auf Preisnachlässe

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

112 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

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La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) wegen der PreiswahrheitDie Bundesregierung möge beschließen, dass die Grundvorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) wie folgt ergänzt wird: Angaben zu Preisnachlässen dürfen sich nur auf Preisangaben beziehen, die unmittelbar, mindestens 4 Wochen lang vor einem Preisnachlass auf Angebote derselben Ware oder Leistung desselben Anbieters bestanden haben.

Raison

Heute werden Preisreduzierungen auf Waren und Leistungen beworben, die faktisch so nicht der Tatsache entsprechen, weil die ursprünglichen Preisangaben beim gleichen Anbieter nie bestanden haben. Eine Bezugnahme auf Angebote anderer Anbieter widerspricht jedoch der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preiswahrheit. Deshalb ist eine Konkretisierung in der Verordnung erforderlich.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 03/08/2014
Fin de la pétition: 08/09/2014
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 4-18-07-43-010684

    Preisbildung und Preisüberwachung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll eine Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)
    dahingehend erreicht werden, dass die Grundvorschriften der PAngV wie folgt ergänzt
    werden: Angaben zu Preisnachlässen dürfen sich nur auf Preisangaben beziehen, die
    unmittelbar, mindestens vier Wochen lang vor einem Preisnachlass auf Angebote
    derselben Ware oder Leistung desselben Anbieters bestanden haben.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Waren und
    Dienstleistungen... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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