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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß private Krankenversicherungen bei Abschluß eines Vertrages weder nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen dürfen, noch eine solche als Grund einer Ablehnung oder Beitragserhöhung verwenden dürfen.
Pamatojums
Nach Artikel 6 (1) stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Eine Familie, die auf Suche nach einer privaten Krankenversicherung bei bestehender Schwangerschaft ist (z. B. da in spezifischen Fällen kein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung besteht), wird von den Versicherungen abgewiesen und kann höchstens den sehr teuren Basistarif in Anspruch nehmen. Die Einstufung der Schwangerschaft als "Krankheit" bedeutet eine sehr hohe finanzielle Belastung für eine junge Familie. Die staatliche Ordnung nimmt ihre Schutzpflicht nicht wahr.
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Sākās petīcija:
20.04.2013
Petīcija beidzas:
01.06.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-17-08-7613-049742Private Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass private Krankenversicherungen bei Abschluss
eines Vertrages weder nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen dürfen,
noch eine solche als Grund einer Ablehnung oder Beitragserhöhung verwenden
dürfen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 457 Mitzeichnungen sowie
21 Diskussionsbeiträge ein.
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Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.