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Civil rights

PRO - für das Fachmarkt-Zentrum Rohrbach

Petitioner not public
Petition is addressed to
Stadt Landau - OB Thomas Hirsch

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  1. Launched 2017
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Petition is addressed to: Stadt Landau - OB Thomas Hirsch

Die Bürger von Rohrbach und den umliegenden Gemeinden kämpfen für die Wiederbelebung des seit 45 Jahren existierenden Einkaufszentrum und gegen den erfolgten Widerspruch zur Baugenehmigung durch die Stadt Landau.

Seit Anfang der 1970er-Jahre gab es in Rohrbach einen Großsupermarkt, das Areal ist ohne Unterbrechung als Sondergebiet „Einkaufszentrum“ existent. Bis zur Schließung im September 2015 waren Real und Kik sowie die Vorgänger schon seit Langem „mit einem umfangreichen Sortiment“ an Kleidung vertreten.

Die Stadt Landau geht rechtlich gegen die Pläne in Rohrbach vor, wo das Textilunternehmen Modepark Röther – es ist gleichzeitig Investor des Gesamtprojekts – seine Waren auf über 6000 Quadratmetern anbieten möchte. Die Stadt sieht darin einen Verstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm, das großflächigen Einzelhandel nur in Mittel- und Oberzentren wie Landau oder Kandel zulässt. Damit soll verhindert werden, dass die Händler in den Innenstädten wirtschaftliche Probleme bekommen, weil Kunden ausbleiben könnten. Die Stadt hat beim Verwaltungsgericht in Neustadt Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Fachmarktes eingelegt, damit sollen die Arbeiten in Rohrbach, wo bereits drei Millionen Euro verbaut wurden, gestoppt werden.

Die Bürger wie der Verbandsgemeinderat Herxheim lehnt das ab und hat eine Resolution verfasst. In dieser steht, dass durch die Entwicklung und den Ausbau entsprechender Verkehrsinfrastruktur – etwa A 65, Umgehungsstraße oder Bahnhaltepunkt – das Einkaufszentrum über die Jahrzehnte zu einer wichtigen Anlaufstelle für die Bürger geworden sei – über die Orts- und Kreisgrenzen hinweg.

Der Markt sei auch ein Standortfaktor für die Ansiedlung junger Familien in Rohrbach oder Steinweiler. Bisher habe es nie Anzeichen dafür gegeben, dass der frühere Markt die Geschäfte in der Landauer oder Kandeler Innenstadt negativ beeinflusst habe. „Die Mitglieder des Verbandsgemeinderats Herxheim appellieren an die Stadträte und Verantwortlichen, insbesondere in Landau und Kandel, von einer scharfen Konfrontation in dieser für die Verbandsgemeinde Herxheim wesentlichen gewerblichen Standortfrage abzusehen.

Auf der Grundlage des bisherigen kooperativen Zusammenwirkens der Verbandsgemeinde Herxheim mit der Stadt Landau soll auch weiterhin dem offenen und fairen Dialog vor richterlichen Entscheidungen, die zu langwierigen Verzögerungen und Nachteilen für die Bürger führen würden, der Vorrang eingeräumt werden“, steht in der Resolution.

Die Ratsfraktionen richteten daher insbesondere an die Stadt Landau und die Verbandsgemeinde Kandel ihren dringenden Appell, bei der Entwicklung des Fachmarktzentrums Rohrbach das Gemeinwohl der Bürger in der Südpfalz nicht aus dem Blick zu verlieren. In Anbetracht der aufgeführten Argumente unterstützten die Fraktionen aller im Verbandsgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen die Neubelebung des Fachmarktzentrums.

Wir, die unterzeichnenden richten ebenfalls unseren eindringlichen Appell an den Stadtrat Landau, ins besonderem an OB Thomas Hirsch den Widerspruch gegen die Baugenehmigung zurückzunehmen.

Mit dieser Geste zeigen sie den Bürgen der umliegenden Gemeinden, dass die Stadt Landau an einem kooperativen Zusammenleben in der Südpfalz interessiert ist.

„Landau braucht das Umland dringender als umgekehrt“

Reason

Das Fachmarktzentrum mit den Bereichen Lebensmittel, Drogerie und Textilien ist für die Nahversogung von Rohrbach und den angrenzenden Gemeinden von beträchtlicher Bedeutung.

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Petition details

Petition started: 02/25/2017
Petition ends: 04/24/2017
Region: Südliche Weinstraße
Topic: Civil rights

News

  • Sehr geehrte Unterstützer,

    erfreuliche Nachricht für alle befürworter des Fachmarktzentrums Rohrbach.

    Gericht entscheidet pro Modepark
    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau als unzulässig abgelehnt

    hier der Presetext aus Pfalz-Echo:

    Rohrbach / Neustadt. In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt wird die Entscheidung gegen den Antrag der Stadt Landau publik gemacht: "Die Stadt Landau hat mit ihrem vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße erteilte Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 zum Umbau des Fachmarktzentrums in Rohrbach keinen Erfolg.

    Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Antrag der Stadt auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016, mit der dem beigeladenen Bauherrn der Umbau, die Erweiterung und die Neuordnung der Stellplätze des schon seit mehr als 50 Jahren bestehenden Fachmarktcenters in Rohrbach genehmigt wurde, mit Beschluss vom 14. Juni 2017 als unzulässig abgelehnt.

    Nachdem mit der Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 zunächst die Herstellung einer Gesamtverkaufsfläche von insgesamt 9.450 qm zugelassen worden war, von der 6.187 qm auf den Modepark Röther (sog. Mieter 1) entfielen, erteilte das Bauamt des Landkreises Südliche Weinstraße aufgrund eines entsprechenden Tekturantrags der Bauherrin vom März 2017 am 26. April 2017 eine Änderungsbaugenehmigung zur „Verkleinerung der Verkaufsfläche (Mieter 1) auf dem Flurstück 529/25 in Rohrbach, Hauptstraße 93“. Danach ist jetzt eine geringere Gesamtverkaufsfläche von 8.481,33 qm genehmigt; auf den Modepark Röther entfallen davon 5.022,91 qm. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen wird mit 566 (statt zuvor 637) angegeben. Der in den am 1. Dezember 2016 genehmigten Plänen noch enthaltene südwestliche Erweiterungsbau mit ca. 1000 qm Verkaufsfläche ist zugunsten einer Grünfläche entfallen. Diese Maße entsprechen weitgehend dem, was bereits in einem Bauvorbescheid an die Bauherrin vom 26. Januar 2016, gegen den die Stadt Landau im Februar 2017 noch nachträglich Widerspruch erhoben hat, für bauplanungsrechtlich zulässig erklärt worden war. Die Änderungsbaugenehmigung nimmt, soweit in ihr keine Neuregelungen getroffen wurden, auf die Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 und deren Nebenbestimmungen Bezug. Die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin erhoben gegen diese Änderungsbaugenehmigung, die auch der Antragstellerin zugestellt wurde, rechtzeitig Widerspruch.

    Im vorliegenden Verfahren hielten sie ausdrücklich den schon zu Verfahrensbeginn angekündigten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die ursprüngliche Genehmigung vom 1. Dezember 2016 aufrecht, behielten sich aber vor, gegen die Änderungsbaugenehmigung ein eigenes Eilverfahren anzustrengen.

    Das Gericht befand, dass für eine Entscheidung über den unveränderten Antrag kein Rechtsschutzinteresse mehr bestehe, weil die Genehmigung vom 1. Dezember 2016 in ihrer damaligen Form, gegen die sich der Widerspruch vom Dezember 2016 allein richtet, nicht mehr existiere. Die Änderungsbaugenehmigung trete auch nicht vollumfänglich an deren Stelle, sondern modifiziere sie. Die bauaufsichtliche Zulassung des von der Antragstellerin beanstandeten Bauvorhabens sei demnach nun durch die Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 in der Fassung der Änderungsgenehmigung vom 26. April 2017 erfolgt. Da die Antragstellerin ihren Antrag jedoch nicht geändert bzw. erweitert habe, sei dem Gericht im vorliegenden Verfahren die Beurteilung der aufgeworfenen Sachfragen, insbesondere der geltend gemachten Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch, verwehrt.

    Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

    Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14. Juni 2017 – 5 L 183/17.NW -
  • Sehr geehrte Unterstützerinnen / Unterstützer,

    nach langen, vielfachen Versuchen ist es endlich gelungen mit OB Hirsch einen Termin zur Übergabe der Petition zu vereinbaren.

    Freitag, der 19. Mai um 11:00 Uhr

    An diesem Termin werden wird die Resolution des Verbandsgemeinderates Herxheim sowie die fast 3000 Unterschriften dieser Online-Petition an OB Thomas Hirsch, mit der Bitte die Klage zurück zu ziehen, übergeben.

    Um das gesamte Event möglichst Medienwirksam zu gestalten wäre es toll, wenn viele Bürger, durch ihre Anwesenheit, die Übergabe und somit den Protest gegen die rechtlichen Schritte der Stadt Landau stützen.

    Alle Unterstützer, die sich zu dieser ungünstigen Zeit freimachen können, treffen sich um 10:30 Uhr auf dem Marktplatz Landau vor dem Rathaus.
    Ein Vertreter der Rheinpfalz wird auch vor Ort sein.

    Mit der Hoffnung auf viele Teilnehmer,

    Ulrich Becker
  • Sehr geehrte Unterstützerinnen / Unterstützer,

    nach langen, vielfachen Versuchen ist es endlich gelungen mit OB Hirsch einen Termin zur Übergabe der Petition zu vereinbaren.

    Freitag, der 19. Mai um 11:00 Uhr

    An diesem Termin werden wird die Resolution des Verbandsgemeinderates Herxheim sowie die fast 3000 Unterschriften dieser Online-Petition an OB Thomas Hirsch, mit der Bitte die Klage zurück zu ziehen, übergeben.

    Um das gesamte Event möglichst Medienwirksam zu gestalten wäre es toll, wenn viele Bürger, durch ihre Anwesenheit, die Übergabe und somit den Protest gegen die rechtlichen Schritte der Stadt Landau stützen.

    Alle Unterstützer, die sich zu dieser ungünstigen Zeit freimachen können, treffen sich um 10:30 Uhr auf dem Marktplatz Landau vor dem Rathaus.
    Ein Vertreter der Rheinpfalz wird auch vor Ort sein.

    Mit der Hoffnung auf viele Teilnehmer,

    Ulrich Becker

Nur weil einige wenige Geschäftsleute in Landau um Ihren Profit fürchten, soll das Fachmarktzentrum im kleinen Dorf Rohrbach verhindert werden. M. E. sollten die Menschen selbst entscheiden dürfen wo Sie Ihre Einkäufe tätigen wollen, daher plädiere ich für eine freie Marktwirtschaft auch für ein kleines Dorf.

99,9% der Unterstützer wissen überhaupt nicht, worum es hier geht, weil sie nicht wissen, wie dieser Staat funktioniert. Da werden Leute zu Buhmännern gemacht, obwohl sie nur ihre vom Gesetz übertragene Pflicht erfüllen!

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