Erfolg
Bild der Petition Pro Rettung Hochgebirgsklinik Davos und Einhaltung § 19 Sozialgesetzbuch IX
Gesundheit

Pro Rettung Hochgebirgsklinik Davos und Einhaltung § 19 Sozialgesetzbuch IX

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
5.838 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

5.838 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass hinsichtlich der Entscheidung, welcher Rehabilitationsklinik ein Patient zugewiesen wird, in erster Linie der Empfehlung des behandelnden Facharztes zu entsprechen ist. Sollte die empfohlene Rehabilitationsklinik eine Patientenaufnahme nicht fristgerecht realisieren können, obliegt es dem Kostenträger nach Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine andere als die empfohlene aber gleichwertige Rehabilitationsklinik zu wählen. Die Empfehlung einer Rehabilitationsklinik obliegt dem Kostenträger auch dann, wenn vom behandelnden Facharzt keine Rehabilitationsklinik ausgewiesen ist. Das Wunsch- und Wahlrecht des Patienten ist zu berücksichtigen. Dem Patient darf keine Rehabilitationsklinik vorenthalten werden. Sollte durch den Kostenträger eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme veranlasst werden, so ist diese von einem Facharzt vorzunehmen, der aufgrund seiner Ausbildung mit dem jeweiligen Krankheitsbild vertraut und in dessen Behandlung erfahren ist. Dieser Beschluss ist auch für das Verfahren der Anschlussrehabilitation (Anschlussheilbehandlung) anzuwenden.

Wir bitten die Bundesregierung, sich im Namen aller Patientinnen und Patienten sowie Angestellten und Freunde der Klinik für eine schnelle und vor allem nachhaltige Rettung der Hochgebirgsklinik Davos einzusetzen.

Begründung

Nach einem Gutachten durch den medizinischen Dienst der Kostenträger erfolgt die Entscheidung für oder gegen die Genehmigung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Diese Begutachtung durch den medizinischen Dienst erfolgt in der Regel nach Aktenlage und häufig fachfremd.

Die Entscheidung, welcher Rehabilitationsklinik ein Patient zugeführt wird, obliegt derzeit der Entscheidung der Kostenträger. Das führt dazu, dass schwer kranke Patienten mit Allergie, Atemwegs- und Lungenerkrankungen die mehrwöchige stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme mitunter in einer für sie nicht optimal geeigneten Klinik absolvieren und aus dieser Maßnahme kein nachhaltiger Rehabilitationserfolg resultiert. In einer nicht unerheblichen Zahl der Fälle wird die stationäre Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt.

Im Gesetzestext ist das Wahlrecht des Patienten festgehalten. Ein wirkliches Wahlrecht liegt nicht vor. Für das wichtige Verfahren der Anschlussrehabilitation, der Anschlussheilbehandlung (Rehabilitationsmaßnahme, die nach einer schweren Erkrankung oder Verschlechterung der vorbestehenden chronischen Erkrankung nach einer Krankenhausbehandlung vom Krankenhausarzt eingeleitet wird (AHB) ist dieses Wahlrecht deutlich eingeschränkt. Hier kann der Patient lediglich aus einer von seinem Kostenträger geringen Anzahl vorgegebener Kliniken wählen. In einigen Regionen Deutschlands sind Spezialkliniken wie die Hochgebirgsklinik Davos in diesen Katalog nicht aufgeführt, so dass diese Kliniken den Patienten nicht zur Wahl stehen.

Bei der Wahl einer Klinik wird von den Patienten in der Regel der behandelnde Arzt zu Rate gezogen, da den Patienten das Wissen um die Kliniken fehlt.

Das bedeutet, dass das jetzige Gesetz zur medizinischen Rehabilitation zu einer regional verursachten Benachteiligung der Patienten in der medizinischen Behandlung führt.

Die Auswahl der Rehabilitationskliniken durch die Kostenträger erfolgt unter dem Aspekt der Kostenökonomie. In die Beurteilung der Kosteneffizienz geht der Pflegesatz der Kliniken ein. Die Nachhaltigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme wird hier nicht berücksichtigt.

Einen bedeutenden Präzedenzfall stellt aktuell die Hochgebirgsklinik Davos dar.

Durch mangelnde Zuweisungen der Kostenträger, aufgrund des starken Franken sanken die Patientenzahlen in der traditionsreichen Hochgebirgsklinik Davos soweit, dass die Klinikleitung im September den Konkurs melden musste. Eine Mitarbeiterinitiative der Hochgebirgsklinik Davos hat eine Nachlassstundung bis zum 27. November 2013 erwirkt. Bis zu diesem Termin muss ein Rettungsplan erstellt werden, um die Klinik vor dem Aus zu bewahren. Das Aus der Klinik würde bedeuten, dass es für deutsche Patienten keine Möglichkeit mehr gibt, eine medizinische Behandlung im speziellen Hochgebirgsklima von Davos nutzen zu können.

Die Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang (Schweiz) ist für deutsche Patienten mit schwerem Asthma bronchiale, Allergien und Lungenerkrankungen, die einzige Klinik im Hochgebirgsklima. In Deutschland gibt es kein vergleichbares therapeutisches und rehabilitatives Konzept.

Die Hochgebirgsklinik Davos ist ein Fachkrankenhaus und eine Rehabilitationsklinik zur Behandlung von Allergien, Erkrankungen der Atemwege und der Lunge, der Haut und der Augen. Es bestehen Vereinbarungen mit allen deutschen Kostenträgern, wie gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Rentenversicherungsträgern sowohl zur Akut- als auch Rehabilitationsbehandlung. Die Kombination aus hohem Erfahrungswissen, interdisziplinärem Angebot und den Standortbedingungen des nur in Davos anzutreffenden Hochgebirgsklimas stellt eine hervorragende Verbindung zur erfolgreichen Behandlung von Allergien, Atemwegs- und Hauterkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dar und bedeutet ein einzigartiges Versorgungsangebot – adäquate Behandlungsmöglichkeiten bestehen in Deutschland in vergleichbaren Höhenlagen nicht.

Mit dem „Zulassen“ der Schließung der „Hochgebirgsklinik Davos“ wird gegen den § 19 Sozialgesetzbuch IX (1) verstoßen. Die Restriktion von Patientenzuweisungen der Kostenträger in die Hochgebirgsklinik Davos stellt eine Zugangsbarriere für Patienten dar. Mit der Schließung der „Hochgebirgsklinik Davos“ gibt es für deutsche Patienten keine Möglichkeit mehr, eine Rehabilitation bzw. eine medizinische Behandlung im speziellen Hochgebirgsklima (1600 m) durchzuführen und die hohe Expertise für schwere allergische, Atemwegs- und Lungenerkrankungen wie sie derzeit nur in der Hochgebirgsklinik Davos angeboten wird zu nutzen. Damit ist die geforderte Qualität nicht mehr gewährleistet und es wird gegen § 19 SGB IX verstoßen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Kotzur aus Plüderhausen
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Medienmitteilung
    Rettung der Hochgebirgsklink Davos

    Klaus-Michael Kühne erwirbt Immobilien – Ausbau zu einem international führenden Forschungs- und Klinik-Campus

    Davos, 8. Mai 2014 - Die Sanierung der Hochgebirgsklinik Davos (HGK) konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Der Unternehmer Klaus-Michael Kühne erwirbt über seine Kühne Real Estate AG von der Hochgebirgsklinik Davos die Liegenschaften. Damit wird auch der Grundstein für eine Neuausrichtung gelegt: Geplant ist ein Behandlungszentrum auf weltweit einzigartigem Niveau sowie ein Allergieforschungs- und Klinik-Campus mit internationaler Ausstrahlung.

    Im September letzten Jahres musste die Hochgebirgsklinik Davos Nachlassstundung beantragen. Ein Konkurs hätte das Ende einer... weiter

  • Die Moral von der Geschichte ist: „Auf gute Kliniken muss man sehr gut aufpassen und für sie kämpfen.“

    Der Verlauf der Petition oder
    In Deutschland wird es wohl eher keine Wunder geben.

    Im Herbst 2013 blieb tausenden Menschen in Europa vor Schock der Atem weg, als es hieß, „die Hochgebirgsklinik Davos wird geschlossen“. Da nicht sein kann, was nicht sein darf, regte sich starker Widerstand und ein Rettungsteam setzte sich mit enormem Engagement für den Erhalt dieser traditionsreichen und für viele schwer kranke Menschen wichtigen Klinik ein. Zur Unterstützung des Rettungsteams wurde diese Petition initiiert.

    Da die Petition über die Plattform von „OpenPetition“ lief, wurden diese Stimmen vom Deutschen Bundestag nicht als offene... weiter

  • Die Hochgebirgsklinik Davos wird nicht geschlossen! Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit Allergien, Erkrankungen der Atemwege, Lunge, Mukoviszidose, Haut werden hier auf hohem Niveau behandelt. Es bestehen Verträge mit allen deutschen Kostenträgern.

    Deutsche Kostenträger sind u.a. die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Patienten in allen Bundesländern. In der Hochgebirgsklinik ist neben der stationären Rehabilitation auch eine stationäre Krankenhausbehandlung im Sinne einer Akutbehandlung möglich.

    Zur Krankenhausbehandlung werden Sie von Ihrem Arzt genau, wie in ein deutsches Krankenhaus mit einem „rosa farbenem“ Einweisungsschein eingewiesen. Bei "Krankenhaus" muss „Hochgebirgsklinik Davos“ eingetragen... weiter

Wir sind jährliche Patienten in der HGK, mit schwerem Asthma, Neurodermitis, Allergien bis hin zum allergischen Schock (Anaphylaxie) - die Möglichkeit es hier zu behandeln, gab es nicht! Davos ist und bleibt am Ende eines Jahres nach zunehmender Verschlechterung des Allgemeinzustandes die einzigge Möglichkeit der Regeneration, Stabilisierung. Wir sind oft direkt aus einer hier erfolgten aber erfolglosen stationären Behandlung in die HGK Davos überwiedsen worden - und nur da haben wir dann Superinfektionen aufgrund multiresistenter Keime, Asthma - und Allergien in den Griff bekommen.

Leider ist es nicht so, dass sich die Beschwerden woanders gleichwertig behandeln lassen. Jeder Mensch ist ein Individuum und reagiert anders. Wer schon einmal an der See war und noch kränker nach Hause gekommen ist und in Davos das Gegenteil erfahren hat, hat eben keine andere Alternative.

Mehr zum Thema Gesundheit

33.333 Unterschriften
48 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern