Bauen

Produktmängel und die daraus resultierenden Kosten dürfen nicht zu Lasten des Handwerks gehen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
112 Unterstützende 112 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

112 Unterstützende 112 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die aktuelle BGH-Rechtsprechung kann für Handwerker zur existenzbedrohenden Haftungsfalle werden. Die Fairplay-Initiative für das Handwerk hat sich zum Ziel gesetzt, eine Gesetzesänderung herbeizuführen und braucht dafür Ihre Unterstützung. Mehr Informationen unter https://www.miteinerstimme.org

Begründung

Keine erweiterte Haftung für Aus- und Einbaukosten bei mangelhaften Materialien: Eine für das Handwerk existenzbedrohende Gesetzeslücke ! Bis zum 15.07.2008 gab es - zumindest in der Praxis - in Deutschland ein funktionierendes und konsistentes System der Haftung für Bauproduktmängel. Der Handwerker konnte seinen Lieferanten auch auf Ersatz der Aus- und Wiedereinbaukosten in Anspruch nehmen, dieser seinen Lieferanten usw. bis zum Hersteller. Der Hersteller konnte den Schaden im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung abdecken. Im Ergebnis waren die Produktmängel in die Versicherungspreise einkalkuliert, die Versicherungsprämien in die Produktpreise. Ein Schadensfall mit Produktmängeln konnte für alle Beteiligten mehr oder weniger problemlos über die letztlich vorhandene Deckung durch eine Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.

Am 15.07.2008 entschied der BGH, dass Aus- und Wiedereinbaukosten im Rahmen der üblichen Gewährleistung nicht vom Verkäufer eines Bauprodukts zu tragen seien. Dies bedeutet insbesondere für das Bauhandwerk ein existenzielles Risiko, weil es hier grundsätzlich - im Gegensatz zu einem Industriehersteller - keine erweiterte Produkthaftpflicht gibt. Der Mangel am verbauten Produkt ist für den Handwerker - anders als für ein Industrieunternehmen - grundsätzlich als Erfüllungsschaden nicht versicherbar.

Anders als der BGH hat der EuGH mit Urteil vom 16.06.2011 (C-65/09 und C 87/09) entschieden, dass die von einem Verbraucher gekaufte und vebaute Ware vom Verkäufer im Zuge seiner Nacherfüllungspflicht auszubauen und die Ersatzware wieder einzubauen ist bzw. der Verkäufer die dafür notwendigen Kosten zu tragen hat. Die Kompetenz des EuGH beschränkt sich indes nur auf Verbraucherrecht.

Und so hat der BGH am 17.10.2012 (und 2.4.2014) wiederum entschieden, dass nur Verbraucher als Käufer eines Produkts die Aus- und Wiedereinbaukosten verlangen können, nicht Unternehmer (Handwerker) im Rahmen eines Handelskaufs, BGH, Urteil vom 17.10.2012 - VIII ZR 226/11 .

In Deutschland gilt also derzeit eine handwerkerfeindliche, existenziell bedrohliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln.

Unsere Initiative tritt dafür ein, dass diese existenzielle Gefahr für viele Handwerksbetriebe zeitnah durch eine gesetzliche Regelung abgestellt wird. Um unser Ziel zu erreichen, wollen wir eine Online-Petition ins Leben rufen, die eine entsprechende Behandlung des Themas durch den Bundestag zur Folge hat.

Mit dieser Internetseite wollen wir Handwerksbetriebe in Deutschland über die aktuell unbefriedigende Situation informieren und gleichzeitig zum Mitmachen aufrufen.

Tragen Sie sich am Besten sofort als Unterstützer ein und wir informieren Sie, wann die Online Petition startet.

Denn jede Stimme zählt!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Es geht nicht darum, ob der Handwerker zum Zeitpunkt der Verarbeitung den Mangel nicht erkannt hat! Es geht um verdeckte Produktmängel, die sich erst Tage, Wochen oder Monate nach der Verarbeitung einstellen. z.B. die Ablösung einer Decklamelle bei Parkett oder eines Fourniers von Türblättern.

Anders als Verbraucher - mit denen Sie rechtlich gleichgestellt werden wollen - haben Sie als Handwerker die Kompetenz, um Produktmängel zu erkennen. Wenn Sie Ihrer (Eigen-)Verantwortung als Unternehmer nicht nachkommen und Ihre Materialien nicht prüfen, müssen Sie die Kosten bei Mängeln eben selbst tragen. Unternehmertum ist mit Risiken verbunden und das gehört nunmal dazu.

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