Region: Aachen
Bild der Petition Aachener Protestaktion gegen Mindestabnahmemenge von Müll

Aachener Protestaktion gegen Mindestabnahmemenge von Müll

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Aachen
2.758 Unterstützende 2.592 in Aachen

Sammlung beendet

2.758 Unterstützende 2.592 in Aachen

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Wir wenden uns gegen die Mindestabnahmemenge von Müll in Aachen und wünschen uns eine Selbsteinschätzung des Bedarfes wie bisher.

Begründung

Zukünftig sollen die Bürgerinnen und Bürger gezwungen werden, für eine große Menge Müll zu bezahlen, die sie gar nicht produzieren und erst recht nicht produzieren wollen. Müllvermeidung steht auf diese Weise hinter Müllproduktion. Für 7,5 Liter pro Woche muss jede Person, egal ob Kinder oder Erwachsene, bezahlen, obwohl sie eigentlich weniger Müll verursacht. Mit der doppelt großen Tonne ist in vielen Fällen eine mehr als doppelte Gebührenerhöhung verbunden. Auch ist nicht ersichtlich, wie die Datenerhebung für die Mindestabnahmemenge auf Richtigkeit überprüft werden soll. Ein Austausch mit dem Einwohnermeldeamt verbietet sich auf Grund des Datenschutzes. Der Bürger wird geradezu zur Schummelei eingeladen. Deshalb protestieren wir gegen diese ungerechte Verteilung der Müllgebühren. Mülltrennen und -vermeiden sowie Eigenkompostierung wird nicht mehr belohnt. Wir fordern eine Änderung der Gebührenordnung, sodass Müllvermeidung belohnt wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Birgit Mardak aus Aachen
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Neuigkeiten

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz heißt es: "§ 6 Abfallhierarchie (1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung. Hiernach ist das vorrangige Gebot Abfallvermeidung (s. Pkt.1) Wer Restmüll großzügig zu Lasten der Bürger quotiert um höhere Einnahmen zu generieren, der setzt Pkt 4 (energetische Verwertung) über Pkt.1 und handelt entgegen §6! Juristisch fragwürdig und ggf. angreifbar.

Da versteh' einer die Bürger: Bei Internet und Telefonie sollen es möglichst Flatrates mit unbegrenztem Volumen sein. Bei der Tonne dagegen kann das Volumen nicht klein genug sein!?!

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