Petition richtet sich an:
Parlament
Als Ausdruck der Achtung vor dem Leben der Individuen sowie der Anerkennung der Bedeutung der Natur für sämtliche Lebensformen sollten „Rechte der Natur“ ins Grundgesetz aufgenommen werden. Es sollte ein verbessertes einklagbares Recht zur Bewahrung der Unversehrtheit der Lebensräume geben.
Ohne die Natur gibt es kein Leben. Menschen haben die Natur irreversibel geschädigt. Giftige und naturschädigende Produkte sind auf der gesamten Erdoberfläche nachweisbar und befinden sich selbst in der Muttermilch.
Keine Generation wird mehr in dem Gefühl aufwachsen, sich bei der Einschätzung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Böden, Gewässern und Luft auf die eigene Wahrnehmung verlassen zu können.
Es gilt jetzt, nicht weiterhin durch Verzögerungstaktiken vermeidbares Leid zu verursachen, sondern die Verantwortung zu übernehmen, damit sich die Natur – zumindest teilweise – regenerieren kann. Dafür bedarf es einer besseren gesetzlichen Grundlage mit einem Klagerecht, das auf Rechten basiert, die der Natur zugesprochen werden.
Begründung
Ohne die Natur gibt es kein Leben. Die Zerstörung der Lebensgrundlagen sollte dringend aufgehalten werden. Menschen bezahlen für die Vernichtung der Natur mit ihrer eigenen Lebensqualität, ihrer Gesundheit und ihrem Leben.
Die Zunahme umweltbedingter Krankheiten und der Verlust von Lebensräumen schädigen Menschen, Tiere und Pflanzen. Jeden Atemzug verdanken Menschen den Pflanzen, aber sie behandeln die Pflanzen und Tiere, die ihnen das Leben ermöglichen, vielfach verächtlich und grausam und betrachten sie als rechtlos. Aus eigener Kraft aber wären Menschen nicht lebensfähig.
Die Achtung der Natur, die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Pflanzen und Tiere als Individuen sowie der Schutz der Naturräume und Ökosysteme würde zur Verbesserung der Gesundheit beitragen, zur Verlängerung der Lebenszeit und einen einzigartigen Erfahrungsschatz und Erholungswert bieten.
Ein Identitätswandel könnte einsetzen, in dem Menschen nicht mehr überwiegend als Ausnutzende und Zerstörende auftreten, sondern als Schützende, Helfende und Teilhabende auf der Grundlage der Anerkennung von Rechten der Natur. Die Wertschätzung von Lebewesen als Individuen und die Erhaltung ihrer Lebensräume würde sich auch vorteilhaft auf das Verhalten innerhalb menschlicher Gesellschaften auswirken.