Familie

Rechtliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Familien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
131 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

131 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir wollen eine vollkommene rechtliche Gleichstellung der traditionellen Ehe und unverheirateter Paare mit Kind, insofern diese in einem Haushalt leben. Das Bedeutet: - die gleichen Steuervorteile (Ehegattensplitting), - das gleiche Erbrecht, - Gleichbehandlung als Familie bei den Krankenkassen, - gleiche Unterhaltspflichten bei einer Trennung. Außerdem soll Art. 6 des Grundgesetzes (www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html) endlich durchgesetzt und neben der Ehe auch die Familie gleichberechtigt unter den Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden.

Begründung

Wir leben in einer modernen, aufgeschlossenen Gesellschaft, in der sich immer weniger Paare zur Heirat entschließen. Gleichzeitig steigt die Zahl unehelicher Kinder an und die Bereitschaft, nur für ein Kind zu heiraten sinkt. Daraus folgt, dass diese völlig veraltete Regelung endlich abgeschafft und statt der Ehe die Familie, egal in welcher Form, unter den besonderen Schutz des Staates gestellt werden muss. Durch eine Neuregelung der Familiengesetze und den damit verbundenen finanziellen und bürokratischen Erleichterungen für unverheiratete Familien, könnte eine wirkungsvolle Grundlage geschaffen werden, die katastrophalen Geburtenraten in Deutschland wieder anzuheben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Im Sozialrecht gibt es keinen Unterschied: Partner/innen haften. Es darf keine (Wahl-)Familien 1. Klasse (Vorteile+Pflichten) und 2. Klasse (Pflichten) geben. Hier geht es um Familien mit minderjährigen Kindern. Kinderlose Paare, die alle generationenübergreifenden familiären Pflichten gemeinsam tragen, sind zunächst ausgeschlossen. Aber gut, ein Schritt nach dem anderen. Es ist beschämend, dass etliche Politiker/innen immer noch Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht brauchen.

Ab wann sollen zwei Personen als Paar gelten ? Durch die beschreibene offenen Gesellschaft in der wir leben, ist es schwer zu sagen ob zwei Personen eine ernsthafte Beziehung führen, die einer Ehe gleich würde, oder ob eine Beziehung ein offenes konstrukt ist, aus dem jeder sofort und jederzeit wieder aussteigen kann ?! Warum nicht heiraten, wenn man eine Beziehung führt die auf ein ewiges zusammensein ziehlt ? Die Vorteile will man, aber die enge Gebundenheit an einen Partner nicht ?

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