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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass für Anwälte eine der Gebührenordnung für Ärzte vergleichbare Gebührenordnung ohne Bezug zum Streitwert errichtet wird.
Perustelut
Nach Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Allerdings rechnen Anwälte und Gerichte nicht nach Leistung oder Aufwand, sondern nach Streitwert ab, ganz anders als Ärzte, die ja seit 1987 unverändert eben nach Leistung bzw. Aufwand und nicht nach dem möglich vermiedenen Schaden ohne die Behandlung abrechnen.Durch die für gleiche Leistung unterschiedliche Bezahlung ziehen Anwälte - hoffentlich nicht auch Gerichte - natürlich Fälle mit hohem Streitwert vor. Dadurch kommt es zu einem Widerspruch mit Artikel 3 GG, denn Streitigkeiten mit kleineren Werten werden nicht oder verzögert bearbeitet. Weiter sehen sich aus eigener Erfahrung Anwälte immer wieder "gezwungen", den Streitwert höher anzusetzen, als er tatsächlich ist, um angeblich eine Kostendeckende Bearbeitung zu erreichen."Deshalb bitte ich, den Bundestag zu beschliessen, dass für Anwälte eine der Gebührenordnung für Ärzte vergleichbare Gebührenordnung ohne Bezug zum Streitwert errichtet wird."Alternativ macht wahrscheinlich eine Klage vor dem BVG Sinn.
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Vetoomus alkoi:
03.01.2018
Vetoomus päättyy:
29.03.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 23.3.2019Pet 4-19-07-367-002369 Rechtsanwaltsgebühren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass für Anwälte eine der Gebührenordnung für Ärzte
vergleichbare Gebührenordnung ohne Bezug zum Streitwert errichtet wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Anwälte und Gerichte nicht
wie die Ärzte nach Leistung und Aufwand abrechneten. Durch die für die gleiche
Leistung unterschiedliche Bezahlung zögen Anwälte – hoffentlich nicht auch die
Gerichte – natürlich die Fälle mit einem hohen Streitwert vor. Dies stehe in
Widerspruch zu dem Gleichheitsgebot... enemmän
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