Rechtsanwaltsgebühren - Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren nach Leistung/Aufwand

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
139 Ondersteunend 139 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

139 Ondersteunend 139 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass für Anwälte eine der Gebührenordnung für Ärzte vergleichbare Gebührenordnung ohne Bezug zum Streitwert errichtet wird.

Reden

Nach Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Allerdings rechnen Anwälte und Gerichte nicht nach Leistung oder Aufwand, sondern nach Streitwert ab, ganz anders als Ärzte, die ja seit 1987 unverändert eben nach Leistung bzw. Aufwand und nicht nach dem möglich vermiedenen Schaden ohne die Behandlung abrechnen.Durch die für gleiche Leistung unterschiedliche Bezahlung ziehen Anwälte - hoffentlich nicht auch Gerichte - natürlich Fälle mit hohem Streitwert vor. Dadurch kommt es zu einem Widerspruch mit Artikel 3 GG, denn Streitigkeiten mit kleineren Werten werden nicht oder verzögert bearbeitet. Weiter sehen sich aus eigener Erfahrung Anwälte immer wieder "gezwungen", den Streitwert höher anzusetzen, als er tatsächlich ist, um angeblich eine Kostendeckende Bearbeitung zu erreichen."Deshalb bitte ich, den Bundestag zu beschliessen, dass für Anwälte eine der Gebührenordnung für Ärzte vergleichbare Gebührenordnung ohne Bezug zum Streitwert errichtet wird."Alternativ macht wahrscheinlich eine Klage vor dem BVG Sinn.

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Nieuws

  • Pet 4-19-07-367-002369 Rechtsanwaltsgebühren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass für Anwälte eine der Gebührenordnung für Ärzte
    vergleichbare Gebührenordnung ohne Bezug zum Streitwert errichtet wird.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Anwälte und Gerichte nicht
    wie die Ärzte nach Leistung und Aufwand abrechneten. Durch die für die gleiche
    Leistung unterschiedliche Bezahlung zögen Anwälte – hoffentlich nicht auch die
    Gerichte – natürlich die Fälle mit einem hohen Streitwert vor. Dies stehe in
    Widerspruch zu dem Gleichheitsgebot... verder

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