Rechtspflegekosten - Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

4.915 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.915 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Petent fordert, Honorare und Vergütungen der für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer deutlich zu verbessern.

Begründung

Die für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer fordern:•eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher,•Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen,•die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen,•eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Übersetzer,•die Streichung der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG,•eine Vergütung durch alle staatlichen Ermittlungsbehörden nach den Sätzen des JVEG.Die Qualität der Sprachmittlung in Straf- und Zivilverfahren ist von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung. Es geht um die Sicherung der Rechte der Betroffenen, der Menschenwürde, der Gerechtigkeit. Dafür muss sichergestellt werden, dass sprachlich und fachlich hochqualifizierte Dolmetscher und Übersetzer bei Gericht und in den vorausgehenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommen und auskömmlich vergütet werden.Dolmetscher und Übersetzer sehen die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich mit Besorgnis. Das von der Bundesregierung verabschiedete Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist die dritte Neuordnung der Vergütungen für Dolmetscher und Übersetzer in Gerichtsverfahren.Waren früher die im Justizbereich festgeschriebenen Honorarsätze für Dolmetscher und Übersetzer Richtschnur für den übrigen Markt, so hat sich dies stark verändert: In der Wirtschaft werden inzwischen zum Teil deutlich höhere Honorare gezahlt als bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) im Jahr 2004 führte faktisch schon zu einer Senkung der Vergütungen. Das Honorar für Übersetzungen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber der vor dem JVEG geltenden Entschädigung im Jahr 1994 (bezogen auf eine Zeile mit 55 Anschlägen) am oberen Ende um 67% sinken, am unteren Ende um lediglich 18% steigen. Dabei schrieb der Gesetzgeber selbst in seinem Entwurf, dass für den Zeitraum von 2004 „bis zum geplanten Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Juli 2013 […] von einer Erhöhung des Index um knapp 19 % ausgegangen werden (kann)“, unberücksichtigt bleibt dabei der Zeitraum von 1994 bis 2004. Hinzu kommt, dass die mit dem Gesetz festzulegenden Vergütungen wieder für etwa 10 Jahre Bestand haben sollen.Wir dringen darauf, dass auch unser Berufsstand an der Einkommensentwicklung der vom Kostenrechtsmodernisierungsgesetz betroffenen Berufsgruppen in vergleichbarer Weise beteiligt wird.Staatliche Ermittlungsstellen zahlen oft Honorare, die sogar noch deutlich unter den gesetzlich festgelegten Vergütungen liegen. Der vom Gesetzgeber geplante zehnprozentige Abschlag auf marktübliche Honorare ist nicht hinnehmbar, da es sich bei den Aufträgen der Justizbehörden nicht um große Volumina handelt und er anderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten auch nicht zugemutet wird. Weitergehende Abschläge durch die Möglichkeit des Abschlusses von Vergütungsvereinbarungen ohne Gegenleistung sind eine unzumutbare Benachteiligung für Dolmetscher.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.11.2012
Sammlung endet: 27.12.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-36-044775

    Rechtspflegekosten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Honorare und Vergütungen der für die Justiz tätigen
    Dolmetscher und Übersetzer deutlich zu verbessern.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, durch ein faires und
    auskömmliches Vergütungssystem müsse verhindert werden, dass sich
    hochqualifizierte Sprachmittler aus Ermittlungs- sowie Gerichtsverfahren
    zurückziehen würden und in der Praxis zunehmend billige, nicht qualifizierte Laien
    als Dolmetscher und Übersetzer tätig werden. Dies führe zu mangelhaften
    Dolmetscher- und Übersetzerleistungen und habe negative Konsequenzen für alle an
    einem Verfahren beteiligten Parteien. Die Qualität der Sprachmittlung sei in Straf-
    und Zivilverfahren von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung. Auch Dolmetscher
    und Übersetzer müssten an der Einkommensentwicklung der vom
    Kostenrechtsmodernisierungsgesetz betroffenen Berufsgruppen in vergleichbarer
    Weise beteiligt werden. Der vom Gesetzgeber geplante zehnprozentige Abschlag auf
    marktübliche Honorare bei Aufträgen von Justizbehörden sei nicht hinnehmbar.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
    Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 4.915 Mitzeichnern
    unterstützt, und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen

    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
    kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zum Anliegen der Eingabe darzulegen. Ferner hat der Petitionsausschuss zu der
    Eingabe in der 17. Wahlperiode (WP) den Rechtsausschuss nach § 109
    Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags um Stellungnahme
    gebeten, da die Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Ausschuss
    betraf. Der Rechtsausschuss hat dazu mitgeteilt, dass die Petition während der
    Beratungen des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des
    Kostenrechts (BT-Drs. 17/11471 (neu)) und eines Gesetzes zur Stärkung des
    Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (BT-Drs. 17/5313) dem Ausschuss
    vorgelegen hat (BT-Drs. 17/13537). Das Plenum des Deutschen Bundestags
    befasste sich in der 17. WP mehrmals mit der Thematik und beriet hierüber
    ausführlich (Protokoll der Plenarsitzung 17/219 vom 31.01.2013 und Protokoll 17/240
    vom 16.05.2013).
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
    Einbeziehung der seitens des zuständigen Fachausschusses sowie der
    Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Das inzwischen beschlossene Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts,
    das am 01.08.2013 in Kraft getreten ist, führt zur Anhebung der Gebühren und
    Honorare in den Justizkostengesetzen in unterschiedlichem Maß. Die mit dem neuen
    Kostenrechtsmodernisierungsgesetz einhergehende Novellierung des
    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) enthält eine Reihe wichtiger
    Neuregelungen:
    Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die Ablösung des Entschädigungsprinzips
    durch ein leistungsgerechtes Vergütungsmodell, soweit Sachverständige,
    Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer von den
    Rechtspflegeorganen in Anspruch genommen werden.
    Die Anpassung der Honorare der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und
    Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer orientiert sich an den auf dem
    freien Markt gezahlten Honoraren.

    Das Honorar für Dolmetscher wurde von bis dahin einheitlich 55 € je Stunde auf 70 €
    für konsekutives und 75 € für simultanes Dolmetschen angehoben (§ 9 Absatz 3
    JVEG).
    Bei den Vergütungssätzen für Übersetzer (§ 11 Absatz 1 JVEG) wurde das
    Grundhonorar auf 1,55 € und das erhöhte Honorar auf 1,75 € je Zeile festgelegt. Bei
    sogenannten erschwerten Übersetzungen beträgt das Grundhonorar 1,85 € und das
    erhöhte Honorar 2,05 €.
    Damit ist dem Anliegen der Petition zumindest teilweise entsprochen worden. Zu
    weitergehenden Änderungen sieht der Petitionsausschuss nicht zuletzt vor dem
    Hintergrund der erst vor relativ kurzer Zeit erfolgten ausführlichen Beratungen im
    Deutschen Bundestag keine Veranlassung.
    Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)

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49 %
243 Unterschriften
114 Tage verbleibend

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