Alueella: Saksa
Kuva vetoomuksesta Rechtssichere Versanddokumentation im beA implementieren
Hallinto

Rechtssichere Versanddokumentation im beA implementieren

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
399 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

399 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) gestattet es seit dem 29. September 2021 nicht mehr, den erfolgreichen Versand von Nachrichten durch einen Export nebst Signaturdatei rechtssicher zu dokumentieren. Die Änderung wurde in einem "Sondernewsletter" bekannt gemacht und hier unter dem Datum 29.09.2021 dokumentiert. Damit wurde ein Fehler, der bislang nur die Verwendung über die Schnittstelle für Anwaltssoftware betraf, auf das beA im Ganzen ausgeweitet.

Dadurch kann keine zuverlässige Postausgangs- und damit Fristenkontrolle mehr gewährleistet werden. Dazu müssen Eingangsbestätigung, Prüf- und Übermittlungsprotokoll des beA überprüft und gespeichert werden. Diesen kam nach einem Export bislang Beweiswert zu, weil sie mit einer digitalen Signatur versehen wurden. Diese Signaturdatei fehlt jetzt. Die nun (nur noch) exportierten HTML-Dateien sind mit jedem Text-Editor veränderbar und haben keinen Beweiswert mehr, was bei technischen Problemen - und sei es auf Seiten von Gerichten - zu (vermeintlichen) Fristversäumnissen und der Versagung von Widereinsetzungsanträgen führen kann. Genau deshalb weist die BRAK selbst in ihren Benutzungshinweisen darauf hin, dass die nun weggefallene Signaturdatei zwingend gemeinsam mit der exportierten Nachricht (einem Zip-Archiv, das insbesondere Eingangsbestätigung, Prüf- und Übermittlungsprotokoll enthält) gesichert werden müsse. Das vereitelt sie nunmehr.

Die Rechtssicherheit der Verwendung des beA bleibt damit hinter der des Telefax zurück.

Dieser Fehler muss beseitigt werden, bevor am 1. Januar 2022 die Nutzung des beA für alle Anwältinnen und Anwälte verpflichtend wird.

Perustelut

Die Gerichte stellen bei der Verwendung des beA im Fall von Übermittlungsfehlern Sorgfaltsanforderungen auf, die auf eine Garantiehaftung der Anwältinnen und Anwälte für eine erfolgreiche Übermittlung hinauslaufen. Die Hürden für Widereinsetzungsanträge sind absurd hoch. So soll etwa die richtige "Bedienung" des beA nach Auffassung des LAG Schleswig--Holstein durch "Screenshots" nachgewiesen werden (s. https://ervjustiz.de/lag-schleswig-holstein-korrekte-bea-bedienung-mit-screenshot-nachzuweisen).

In diesem Umfeld ist der beschriebene Fehler für die Anwaltschaft schlicht unzumutbar und muss so schnell wie möglich behoben werden. Nur durch eine - technisch unproblematisch mögliche - zuverlässige und beweissichere Dokumentation der erfolgreichen Übermittlung von Nachrichten können Anwälte das beA mit der erforderlichen Rechtssicherheit nutzen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wurde seit mehreren Jahren von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass die Schnittstelle zu Anwaltssoftware nicht rechtssicher genutzt werden kann und die Dokumentation einer ordnungsgemäßen Postausgangs- und Fristkontrolle einen umständlichen Export über das Webinterface erforderlich macht. Erst jüngst wurde eine Erleichterung eingeführt, indem nämlich erstmals mehrere Nachrichten auf einmal exportiert werden können. Nachdem der zugrundeliegende Fehler nun allerdings auf das gesamte beA ausgedehnt wurde, wird die Nutzbarkeit des beA massiv beeinträchtigt.

Update:

Die BRAK hat inzwischen auf eine Anfrage geantwortet. Nach dortiger Darstellung fällt die Abschaffung nicht ins Gewicht, weil die bislang ausgelieferte Signaturdatei den bislang behaupteten Beweis gar nicht erbringen konnte (!). Einzelheiten finden sich hier: https://www.cr-online.de/blog/2021/10/04/compliance-in-den-zeiten-der-cholera/

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Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 29.10.2022

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Wieder Ärger mit dem beA?

    ajankohtana 6.10.2021

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 4.10.2021

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Die separate Signaturdatei ist für eine Beweisführung nicht erforderlich. Denn die ZIP-Datei enthält wie jede EGVP-Nachricht eine Empfangsbestätigung, die vom Empfänger der Nachricht signiert ist. Ein Fälschung dieser Empfangsbestätigung durch den Absender ist somit technisch ausgeschlossen.

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