158 Υπογραφές
Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Art.9 III Grundgesetz ((GG)Koalitionsfreiheit)) wird um eine Klarstellung ergänzt, dass das Recht auf Arbeitskampf ,Streik und Tarifverhandlungen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Beamte greift. Ggfs. wird auch eine Änderung des Art. 33 V GG vorgenommen.
Αιτιολόγηση
Das Streikverbot sowie das Verbot von Tarifverhandlungen für Beamte ist im Grundgesetz nicht explizit verankert, sondern durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 33 V GG, welcher klar stellt, dass "Das Recht des öffentlichen Dienstes [...] unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" zu regeln ist, für Recht erkannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) leitet jedoch aus Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, dass das Streikrecht und das Recht auf "Kollektivverhandlungen" auch für Beamte gilt. So können bestimmte Beamtengruppen vom Streikrecht zwar ausgenommen werden, jedoch nicht Beamte im Allgemeinen. Da die Bundesrepublik Deutschland die EMRK unterzeichnet und ratifiziert hat, ist sie völkerrechtlich an die EMRK und Urteile des EGMR gebunden. Mitlerweile erkennen schon die ersten Verwaltungsgerichte (Düsseldorf und Kassel) an, dass Sanktionen ggü. eines Beamten auf Grund einer Streikteilnahme nicht möglich sind bzw. ein Streikrecht für Beamte im nicht hoheitlich tätigen Bereich bestehen kann. Um die vorliegende Rechtsunsicherheit zu beseitigen, ist eine Neuregelung notwendig.
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Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
22/05/2014
Η αναφορά τελειώνει:
03/07/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 1-18-06-2010-007930
Rechtsstellung der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – zu
überweisen. Begründung
Mit der Eingabe wird die Abschaffung des Streikverbotes für Beamte gefordert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 158 Mitzeichnungen und
31 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.