Регион: Германия

Rechtsstellung der Soldaten - Änderung des BGleiG (Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten)

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Поддържащ 43 в / след Германия

Петицията не беще уважена

43 Поддържащ 43 в / след Германия

Петицията не беще уважена

  1. Започна 2018
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition soll das Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und Beamtinnen und Beamten (BGleiG) so abgeändert werden, dass es auch für einen Soldaten/Beamten möglich ist, als Gleichstellungsbeauftragter gewählt zu werden bzw. die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten zu wählen

Причина

Gemäß Artikel 3 Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt und der Staat hat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.Ein Soldat mit einem Anliegen im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten sollte die Möglichkeit bekommen, die Person zu wählen, welche seines Erachtens nach am ehesten für die Durchsetzung seiner Belange geeignet ist. Aktuell hat er nur die Möglichkeit, die durch Dritte gewählte Gleichstellungsbeauftragte zu akzeptieren. Dieses Vorgehen ist weder demokratisch noch hat dies etwas mit Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu tun.

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Новини

  • Pet 4-19-14-51-002526 Rechtsstellung der Soldaten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
    sowie das Bundesgleichstellungsgesetz so abzuändern, dass es auch für männliche
    Soldaten und Beamte möglich ist, als Gleichstellungsbeauftragter gewählt zu werden
    bzw. die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten zu wählen.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es nicht mit
    Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) vereinbar sei, wenn (männliche) Soldaten
    oder Beamte... по-нататък

Все още няма PRO аргумент.

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