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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition soll das Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und Beamtinnen und Beamten (BGleiG) so abgeändert werden, dass es auch für einen Soldaten/Beamten möglich ist, als Gleichstellungsbeauftragter gewählt zu werden bzw. die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten zu wählen
Perustelut
Gemäß Artikel 3 Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt und der Staat hat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.Ein Soldat mit einem Anliegen im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten sollte die Möglichkeit bekommen, die Person zu wählen, welche seines Erachtens nach am ehesten für die Durchsetzung seiner Belange geeignet ist. Aktuell hat er nur die Möglichkeit, die durch Dritte gewählte Gleichstellungsbeauftragte zu akzeptieren. Dieses Vorgehen ist weder demokratisch noch hat dies etwas mit Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu tun.
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Vetoomus alkoi:
13.01.2018
Vetoomus päättyy:
03.04.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 12.10.2019Pet 4-19-14-51-002526 Rechtsstellung der Soldaten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
sowie das Bundesgleichstellungsgesetz so abzuändern, dass es auch für männliche
Soldaten und Beamte möglich ist, als Gleichstellungsbeauftragter gewählt zu werden
bzw. die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten zu wählen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es nicht mit
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) vereinbar sei, wenn (männliche) Soldaten
oder Beamte... enemmän
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