Rajon : Gjermania

Rechtsstellung der Soldaten - Wählbarkeit von Gleichstellungsbeauftragten unabhängig vom Geschlecht

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Deutschen Bundestag
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  1. Filluar 2013
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass basierend auf der europäischen Direktive zur Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben, die Funktion des / der Gleichstellungsbeauftragten unabhängig des Geschlechts gewählt werden kann.

arsye

Gemäß dem Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiGÄndG) vom 06.09.2013, verkündet im Bundesgesetzblatt am 13.09.2013 und in Kraft getreten am 14.09.2013 § 16 sind auschließlich weibliche Soldaten wahlberechtigt und wählbar. Ziel § 1 SoldGG ist eine Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu beseitigen. Der neu eingeführte § 16 verstößt somit gegen die Zielsetzung des Gesetzes und ist daher dahingehend zu ändern, dass auch Soldaten waohlberechtig und wählbar sind.Des Weiteren ist die "Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen" in den§§ 3 und 4 zu ergänzen, da hier ausschließlich von Soldatinnen als wahlberechtigt und wählbar gesprochen wird.

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lajm

  • Pet 1-18-14-51-000399

    Rechtsstellung der Soldaten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Soldatinnen
    und Soldaten gefordert. Mit Bezug auf die europäische Direktive zur
    Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben soll künftig eine/ein
    Gleichstellungsbeauftragte/r auch von Soldaten gewählt werden können.
    Zu dieser Thematik liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 259 Mitzeichnungen und
    14 Diskussionsbeiträgen... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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