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Petition richtet sich an: Bundesregierung
Reduzierung der Bundestagsabgeordneten auf das kleinste notwendige Maß durch Änderung des Bundeswahlgesetzes. Der Bund der Steuerzahler und sogar der Bundestag (Entscheidung im Jahre 1996) möchten eine Verkleinerung des Bundestages. Allerdings ist der Bundestag aufgrund der Überhangmandate und der zusätzlichen Überarbeitung des Wahlrechts durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2013 erneut gewachsen.
Meiner Meinung nach würde eine Anzahl von 60 Abgeordneten genügen, ob diese Anzahl tatsächlich den Anforderungen durch die Zusammenlegung von Wahlkreisen entspricht, müsste geprüft werden.
Bessere Besoldung der verringerten Anzahl der Abgeordneten um eine Beeinflussung durch Lobyisten zu erschweren.
Quellen: de.wikipedia.org/wiki/Mitglied_des_Deutschen_Bundestages https://www.steuerzahler.de/Der-Bundestag-muss-kleiner-werden/8700c10195i1p525/ de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament
Begründung
Seit der letzten Bundestagswahl im Jahre 2013 beträgt die Anzahl der Abgeordneten 631. Mit den 1857 Mandaten (Stand 26.01.2015) der 13 Landtage, dem Berliner Abgeordnetenhaus, sowie der Bremerischen und Hamburgischen Bürgerschaft beträgt die Gesamtanzahl der Entscheidungsträger 2.488. In Zeiten notwendig gewordener Optimierungsprozesse aufgrund des Spardiktates sind das zuviele politische Entscheidungsträger. Sie verursachen bedingt durch ihre Anzahl einfach zu hohe Kosten. Des Weiteren ist die Entscheidungsfindung im Rahmen des kleinsten gemeinsamen Nenners verbesserungsfähig. Mit einer geringeren Anzahl an besser besoldeten Abgeordneten wäre eine Beeinflussung durch Lobyisten unwahrscheinlicher, Wechsel von Abgeordneten in die freie Wirtschaft (meistens in den Bereich, in dem sie vorher Entscheidungen getroffen haben) wäre vermutlich auch seltener.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.02.2015
Sammlung endet:
27.04.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verwaltung