Region: Tyskland
Familie

Reduzierung und Kontrolle der Ausgaben von Kindesunterhalt und Kindergeld

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
42 Støttende 42 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

42 Støttende 42 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2021
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Jeder Kindesvater oder jede Kindsmutter, der Unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind ist, weiß, dass der Unterhalt dem Kind zusteht, jedoch nicht im vollen Umfang dem Kind zugutekommt.

Es ist klar, ein Kind ist nicht günstig aber man benötigt auch kein Vermögen.

Nehmen wir ein Beispiel:

Umgangsberechtigter hat ein Einkommen von ca. 2000,00 € netto monatlich. Mit diesem ist der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bei 110%. Das Kind ist in der zweiten Altersstufe 6-11 Jahren. So ist der Umgangsberechtigte mit 497,00 € zum Unterhalt verpflichtet. Davon werden 109,50 € (Hälfte vom Kindergeld) abgezogen und entspricht ein Kindesunterhalt von 387,50 € monatlich. Geht man davon aus, dass beide Elternteile gleichmäßig für das Kind aufkommen müssen, sprich auch gleichen Anteil vom zweiten Elternteil, so steht dem Kind ein Unterhalt von gesamt 994,00 € monatlich zu.

Davon muss Miete, Lebensmittel, Hygienebedarf, Schulbildung, Freizeit, Kleidung usw. finanziert werden. Hiervon kann man ausgehen, dass diese Ausgaben keine 994,00 € monatlich sind. Neben dem Unterhalt muss der Umgangsberechtigte zur Hälfte für die Kosten wie Schulbedarf, Schulausflüge und ähnliches aufkommen. Die Umgangsregelung muss vom Umgangsberechtigten durchgeführt werden mit abholen und zurückbringen. Kosten die dem Umgangsberechtigten zu Last fallen.

Des Weiteren muss auch dieser, für die Versorgung während den Umgangszeiten aufkommen. Ein Kinderzimmer zur Verfügung stellen, Spielsachen und Unternehmungen finanzieren. Besonders bei Ferien, wo der Umgangsberechtigte das Kind zur Hälfte hat, als Beispiel teilweise 3 Wochen am Stück, ist der Unterhalt in vollem Umfang zu leisten.

Der Umgangsberechtigte hat ähnlich hohe Kosten, wie bei dem das Kind lebt.

Ich fordere eine Reduzierung des Kindesunterhaltes und eine Kontrollbehörde, die die Ausgaben des Unterhaltes und Kindergeldes kontrollieren, dass diese auch für das Kind genutzt werden und nicht zur Bereicherung des anderen Elternteils entfremdet wird.

Begrundelse

Damit der Unterhalt und das Kindergeld dem Kind zu Gute kommt.

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Es schreibt: ein frustrierter Vater, der meint, dass seine Ex den Kindesunterhalt für sich verbraucht. Aber: die Rechnung, die er anstellt, stimmt nicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt den Unterhalt durch die Betreuung des Kindes. Für den von ihm zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 387 € zzgl. des Kindergeldes muss die größere Wohnung, die Kleidung, Schuhe, Kita-gebüren oder Schulausflüge und natürlich die Verpflegung des Kindes gezahlt werden. Das ist wahrlich nicht viel, wenn man bedenkt, dass allein ein Paar Schuhe schon zwischen 60 und 80 € kosten. Was soll also das Gejammer!

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