Reduzierung und Kontrolle der Ausgaben von Kindesunterhalt und Kindergeld

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

42 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

42 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Jeder Kindesvater oder jede Kindsmutter, der Unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind ist, weiß, dass der Unterhalt dem Kind zusteht, jedoch nicht im vollen Umfang dem Kind zugutekommt.
Es ist klar, ein Kind ist nicht günstig aber man benötigt auch kein Vermögen.
Nehmen wir ein Beispiel:
Umgangsberechtigter hat ein Einkommen von ca. 2000,00 € netto monatlich. Mit diesem ist der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bei 110%. Das Kind ist in der zweiten Altersstufe 6-11 Jahren. So ist der Umgangsberechtigte mit 497,00 € zum Unterhalt verpflichtet. Davon werden 109,50 € (Hälfte vom Kindergeld) abgezogen und entspricht ein Kindesunterhalt von 387,50 € monatlich. Geht man davon aus, dass beide Elternteile gleichmäßig für das Kind aufkommen müssen, sprich auch gleichen Anteil vom zweiten Elternteil, so steht dem Kind ein Unterhalt von gesamt 994,00 € monatlich zu.
Davon muss Miete, Lebensmittel, Hygienebedarf, Schulbildung, Freizeit, Kleidung usw. finanziert werden. Hiervon kann man ausgehen, dass diese Ausgaben keine 994,00 € monatlich sind. Neben dem Unterhalt muss der Umgangsberechtigte zur Hälfte für die Kosten wie Schulbedarf, Schulausflüge und ähnliches aufkommen. Die Umgangsregelung muss vom Umgangsberechtigten durchgeführt werden mit abholen und zurückbringen. Kosten die dem Umgangsberechtigten zu Last fallen.
Des Weiteren muss auch dieser, für die Versorgung während den Umgangszeiten aufkommen. Ein Kinderzimmer zur Verfügung stellen, Spielsachen und Unternehmungen finanzieren. Besonders bei Ferien, wo der Umgangsberechtigte das Kind zur Hälfte hat, als Beispiel teilweise 3 Wochen am Stück, ist der Unterhalt in vollem Umfang zu leisten.
Der Umgangsberechtigte hat ähnlich hohe Kosten, wie bei dem das Kind lebt.
Ich fordere eine Reduzierung des Kindesunterhaltes und eine Kontrollbehörde, die die Ausgaben des Unterhaltes und Kindergeldes kontrollieren, dass diese auch für das Kind genutzt werden und nicht zur Bereicherung des anderen Elternteils entfremdet wird.

Begründung

Damit der Unterhalt und das Kindergeld dem Kind zu Gute kommt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.03.2021
Sammlung endet: 11.05.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern