Reform zur Zweifachbesteuerung von Renten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, im Zuge der demnächst anstehenden Reform zur Zweifachbesteuerung von Renten zu prüfen, ob Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die zur Unterschreitung des Grundfreibetrages führen (wie abzugsfähige Spenden), in den Folgejahren steuerlich vorgetragen werden können. Beiträge an politische Parteien und Handwerkerleistungen wirken sich bei Unterschreitung des Grundfreibetrages auch nicht mehr steuerlich aus.

Begründung

Wird der Grundfreibetrag durch abzugsfähige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig und damit unabwendbar entstehen, unterschritten, so haben die Aufwendungen, die die Unterschreitung des Grundfreibetrags bewirkt haben, für den Steuerpflichtigen bei einer Belastung über das steuerliche Existenzminimum hinaus, keine steuerliche Relevanz. Diesem Sachverhalt könnte man durch durch eine Art "Vortrag" für Folgejahre abhelfen.Wenn das steuerliche Existenzminimum unterschritten wird und ein Steuerpflichtiger trägt ungeachtet dessen mit Beiträgen an eine politische Partei zur politischen Meinungsbildung in der Bevölkerung bei oder aber er lässt Handwerkerleistungen nicht durch Schwarzarbeit erledigen, so führt dies zu einer relativen Benachteiligung der Personen, die die Ziele eines demokratischen Staates unterstützen, aber auch nicht in einem Folgejahr die Möglichkeit haben, ihre Steuerlast zu reduzieren.

Link zur Petition

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