Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Maximale Fristen für die Bearbeitung von Petitionen ohne Verschleppungsmöglichkeiten
Begründung
Der Petitionsausschuss und dessen Verfahrensweise bei der Beratung und Abstimmung zu einer Petition selbst ist nach derzeitigem Stand reformationsbedürftig!
Erst wenn alle, zumindest der überwiegende Teil, der Abgeordneten sich zur Thematik einig sind, wird die Petition zugelassen. Durch die zuvor genannte Einigkeit beim Zulassungsverfahren können unbewusst oder gezielt Themen verschleppt werden. Insbesondere bei Thematiken die aufgrund ihrer Relevanz zeitkritisch sind, können durch solche Verschleppungen Ergebnisse maßgeblich beeinträchtigt werden. Somit kann es sein, dass eine eingereichte Petition aufgrund des Zeitfaktors nicht mehr aktuell und somit bereits gescheitert ist bevor sie ihre Kraft entfalten hätte können.
Erst wenn der Petitionsausschuss die Petition durch die Überprüfung für würdig erachtet wird diese veröffentlicht. Diese Verfahrensweise kann aufgrund der Prozesse in der Verfahrensweise selbst, dazu genutzt werden, dass nur Petitionen die im Sinne der Regierung, einer Fraktion und oder eines politischen Programms weiterkommen. Das ist aber nicht Sinn und Zweck einer Petition. Auch wenn der Begriff Petition vom französischen Wort klein (petit) herrührt, sollte diese den Bürgern dennoch die direkte Möglichkeit geben auch schnell etwas zu ändern. Mit einer Petition sollte eine unmittelbare, wenn nicht sogar direkte Einflussnahme auf die Politik gegeben sein.