124 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,...dass allgemein und speziell für (schwer) körperlich eingeschränkte Bürger, die Sozialleistungsträger dazu verpflichtet werden, die Antragsstellung und sämtlichen Schriftverkehr auch auf elektronischem Wege (E-Mail) zu ermöglichen. Der "§ 36a SGB I - Elektronische Kommunikation" ist entsprechend zu ändern und zu erweitern.
Raison
Es ist nicht akzeptieren, dass sich die Sozialleistungsträger hinter dem Mäntelchen des Datenschutzes verstecken, immer auf der Mitwirkungspflicht herumreiten, und dann Versuche, auf elektronischem Wege (E-Mail) zu kommunizieren, ablehnen oder ignorieren.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
23/11/2012
Fin de la pétition:
04/01/2013
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-17-11-8200-043847Reformvorschläge in der
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch mit dem
Ziel gefordert, Sozialleistungsträger zu verpflichten, die Antragstellung und den
Schriftverkehr auch auf elektronischem Wege zu ermöglichen.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass es nicht zu akzeptieren sei, dass
die Sozialleistungsträger zwar stets die Mitwirkungspflicht betonten, aber Versuche,
die Mitwirkungspflicht beispielsweise per E-Mail auf elektronischem Weg zu
verwirklichen, aus Gründen des Datenschutzes... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.