Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Antragsstellung und Schriftverkehr auch auf elektronischem Wege

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
124 Unterstützende 124 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

124 Unterstützende 124 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,...dass allgemein und speziell für (schwer) körperlich eingeschränkte Bürger, die Sozialleistungsträger dazu verpflichtet werden, die Antragsstellung und sämtlichen Schriftverkehr auch auf elektronischem Wege (E-Mail) zu ermöglichen. Der "§ 36a SGB I - Elektronische Kommunikation" ist entsprechend zu ändern und zu erweitern.

Begründung

Es ist nicht akzeptieren, dass sich die Sozialleistungsträger hinter dem Mäntelchen des Datenschutzes verstecken, immer auf der Mitwirkungspflicht herumreiten, und dann Versuche, auf elektronischem Wege (E-Mail) zu kommunizieren, ablehnen oder ignorieren.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-8200-043847Reformvorschläge in der
    Sozialversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch mit dem
    Ziel gefordert, Sozialleistungsträger zu verpflichten, die Antragstellung und den
    Schriftverkehr auch auf elektronischem Wege zu ermöglichen.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass es nicht zu akzeptieren sei, dass
    die Sozialleistungsträger zwar stets die Mitwirkungspflicht betonten, aber Versuche,
    die Mitwirkungspflicht beispielsweise per E-Mail auf elektronischem Weg zu
    verwirklichen, aus Gründen des Datenschutzes... weiter

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