Alueella: Saksa

Regelungen zur Altersrente - Keine Anrechnung des Zuverdienstes bei der Altersrente ab 63 Jahren

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, keine Anrechnung des Zuverdienstes bei der Altersrente ab 63 Jahren.

Perustelut

Meine Altersrente wird gekürzt, da ich mit 63 Jahren meine Rente in Anspruch nehmen möchte. Kann ich nachvollziehen.Seit 20 Jahren bin ich auch selbständig tätig! Nun wird der Zuverdienst angerechnet - so dass ich nur eine Teilrente beziehen werde. Das ist Diebstahl und Leistungsverhinderung. Weshalb soll ich weitere Abschläge in Kauf nehmen? Sind wir in einer Leistung - Vermeidungs - Gesellschaft? Ist dieser Diebstaht schon per Gericht abgesegnet worden? Ist eine Klage vom Bundesverwaltungsgericht sinnvoll? Gruß Hintz

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Uutiset

  • Pet 3-18-11-8222-035178

    Regelungen zur Altersrente


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente ab
    63 Jahren den Hinzuverdienst nicht anzurechnen.
    Der Petent führt aus, dass er seit 20 Jahren selbständig tätig sei. Die Einkünfte aus
    dieser selbständigen Tätigkeit würden auf seine vorzeitige Altersrente angerechnet mit
    der Folge, dass er nur noch eine Teilrente beziehe. Die Anrechnung des
    Hinzuverdienstes auf seine Altersrente könne er nicht nachvollziehen.... enemmän

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