Regelungen zur Altersrente - Keine Anrechnung des Zuverdienstes bei der Altersrente ab 63 Jahren

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

57 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

57 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, keine Anrechnung des Zuverdienstes bei der Altersrente ab 63 Jahren.

Reden

Meine Altersrente wird gekürzt, da ich mit 63 Jahren meine Rente in Anspruch nehmen möchte. Kann ich nachvollziehen.Seit 20 Jahren bin ich auch selbständig tätig! Nun wird der Zuverdienst angerechnet - so dass ich nur eine Teilrente beziehen werde. Das ist Diebstahl und Leistungsverhinderung. Weshalb soll ich weitere Abschläge in Kauf nehmen? Sind wir in einer Leistung - Vermeidungs - Gesellschaft? Ist dieser Diebstaht schon per Gericht abgesegnet worden? Ist eine Klage vom Bundesverwaltungsgericht sinnvoll? Gruß Hintz

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 14-09-2016
De petitie eindigt: 10-11-2016
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 3-18-11-8222-035178

    Regelungen zur Altersrente


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente ab
    63 Jahren den Hinzuverdienst nicht anzurechnen.
    Der Petent führt aus, dass er seit 20 Jahren selbständig tätig sei. Die Einkünfte aus
    dieser selbständigen Tätigkeit würden auf seine vorzeitige Altersrente angerechnet mit
    der Folge, dass er nur noch eine Teilrente beziehe. Die Anrechnung des
    Hinzuverdienstes auf seine Altersrente könne er nicht nachvollziehen.... verder

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