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Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Wartezeiten für Rentenanwartschaften aller Art generell auf 5 Jahre begrenzt werden.
Uzasadnienie
Es existieren z.Zt. unterschiedliche Wartezeiten für unterschiedliche Renten. So ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Schwerbehinderter z.Bsp. zwar mit 60 Jahren in Rente gehen könnte, dies aber aufgrund fehlender Warte- und Anrechnugszeiten (es müssen 35 (!!) Jahre anrechnungsfähig sein) dann eben doch nicht kann. Dann braucht es auch keine dieser "Sonderrenten", wenn nicht das Gebrechen bzw. der besondere Umstand entscheidendes Kriterium ist, sondern die Erfüllung einer Wartezeit. Daher muss die Wartezeit als Entscheidungskriterium in den Hintergrund rücken, zumal die Personengruppen, die frühere Renten in Anspruch nehmen könnten, oftmals längere Fehlzeiten haben (sie waren vorher ja auch nicht immer unbedingt in der Lage, durchgehend zu arbeiten). Die Vereinheitlichung der Wartezeit würde überdies zu mehr Transparenz führen und der Bürger könnte leichter vorhersehen, ob ihm die besondere Rentenart zusteht oder nicht.
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Ruszyła petycja:
29.02.2012
Petycja się kończy:
13.04.2012
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 3-17-11-8222-032311Regelungen zur Altersrente
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Wartezeiten für Rentenanwartschaften aller
Art generell auf 5 Jahre begrenzt werden.
Zurzeit existierten unterschiedliche Wartezeiten für die verschiedenen Rentenarten.
Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine schwerbehinderte Person zwar mit
60 Jahren in Rente gehen könne, der Rentenantrag wegen der fehlenden
Voraussetzung der nicht erfüllten Wartezeit dann doch abgelehnt würde.
Entscheidendes Kriterium für die Bewilligung einer Rente wegen Schwerbehinderung
müsse... dalej